5.9.2016 – Eine Gemeinde meldete vergangene Woche eine fehlerhafte Wahlkarte. Das BMI ruft nun alle Gemeinden auf, ihre Wahlkarten zu überprüfen und eventuelle Fehler zu melden. Im Zuge dessen melden immer mehr Gemeinden fehlerhafte Wahlkarten. Eine Verschiebung des Wahltermins schließt das Innenministerium aber aus.
Wer am Wochenende auf Facebook surfte und den Aufruf des BMI las, dass alle Gemeinden aufgerufen werden, ihre Wahlkarten zu überprüfen, dachte wohl kurz, dass die Seite gehackt und mit einem „Spaßeintrag“ versehen wurde. Die nähere Recherche zeigte jedoch bald, die Seite wurde nicht gehackt – der Aufruf ist ernst gemeint.
Klebestellen fehlerhaft
Seit etwa 31. August 2016 werden die Wahlkarten für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl durch einige Gemeinden zugestellt. Kurz danach wurde dem Bundesministerium für Inneres ein Einzelfall gemeldet, dass die Wahlkarte einen Produktionsfehler aufweist und sich an den Klebestellen löst. Wie das konkret aussehen kann, können Sie am Foto erkennen, das wir dankenswerterweise zur Verfügung gestellt bekamen.
Alle Gemeinden aufgefordert, Wahlkarten zu kontrollieren
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Inneres am 5. September 2016 – vor Beginn der flächendeckenden Ausstellung der Wahlkarten – alle Gemeinden aufgefordert, die Wahlkartenvordrucke systematisch auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Das Schreiben finden Sie links zum Download.
Für den Fall, dass sich ein fehlerhafter Wahlkarten-Vordruck im Drucksortenvorrat einer Gemeinde befinden sollte, wird ersucht, diesbezüglich unverzüglich telefonisch mit dem Bundesministerium für Inneres mit der zuständigen Sachbearbeiterin Sylvia Sostero (Tel.: +43 1/531262503, E-Mail: Sylvia.Sostero@bmi.gv.at) in Kontakt zu tretenBitte schicken Sie uns diese Meldung auch in Kopie an service(at)gemeindebund.gv.at
Sollten bereits fehlerhafte Wahlkarten zugestellt worden sein, so ersucht das Bundesministerium für Inneres die Antragsteller sich bei der jeweiligen Gemeinde unverzüglich zu melden (Tel: 0800 202220). Die Wahlkarten werden Zug um Zug ausgetauscht. Wichtig für einen möglichen Austausch ist, dass die Unterschrift für die eidesstattliche Erklärung noch nicht angebracht wurde. Unterschriebene aber noch nicht abgeschickte Wahlkarten dürfen auch von der Gemeinde nicht mehr ausgetauscht werden (§5a Abs. 10 Bundespräsidentenwahlgesetz).
Weitere fehlerhafte Wahlkarten bereits aufgetaucht
Via APA erfahren wir, dass bereits aus anderen Gemeinden – etwa im Bezirk Amstetten – weitere fehlerhafte Wahlkarten gemeldet wurden. Schon zuvor war aus Vorarlberg eine zweite fehlerhafte Wahlkarte gemeldet worden.
Verschiebung des Wahltermins ausgeschlossen
Innenminister Wolfgang Sobotka hat heute gegenüber der APA nach dem Auftauchen der fehlerhaften Wahlkarte Konsequenzen für den Wahltermin „bei allem Verständnis“ ausgeschlossen. Es sei sehr klar geregelt, was neu gemacht werden müsse, sagte er am Montag vor der ÖVP-Bundesparteileitungssitzung. Es handle sich dabei um einen Fehler einer Firma, der behoben werden müsse.
Druckfirma soll für Schaden aufkommen
Laut einer weiteren APA-Meldung soll die Druckerei, die für die Wahlkarten zuständig ist, für mögliche Verluste aufkommen, sagte Sobotka gegen 13 Uhr am Montag.