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Antiteuerungspaket: So viel Geld bekommen Sie wann

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bevölkerung sowie die Wirtschaft zu entlasten und die derzeit hohen Energiepreise abzufedern. In Summe werden knapp 32,7 Milliarden Euro investiert, um der aktuellen Entwicklung entgegen zu wirken. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich aber die Frage: Wie viel kriege ich wann und muss ich etwas dafür tun? Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen aus dem Antiteuerungspaket (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Sofortmaßnahmen

Für alle – direkt aufs Konto

Klimabonus

Wer kann die Leistung erhalten?

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich

Wie hoch ist die Leistung?

  • Grundsätzlich ist die Höhe des Klimabonus abhängig vom Wohnort. Wegen der Teuerung wurde der Klimabonus allerdings einmalig, für das Jahr 2022, auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte (125 Euro).

Wie wird die Leistung ausgezahlt?

  • Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form eines Gutscheins per Post.

Wann wird die Leistung ausgezahlt?

  • Ab Oktober 2022
  • Ab 2023 wird der Klimabonus wie ursprünglich geplant, einmal im Jahr abhängig vom Wohnort ausbezahlt.

Teuerungsbonus

Wer kann die Leistung erhalten?

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich

Wie hoch ist die Leistung?

  • 250 Euro pro Person, Kinder unter 18 Jahren bekommen die Hälfte (125 Euro)
  • Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro sind die 250 Euro steuerpflichtig.

Wie wird die Leistung ausgezahlt?

  • Einmalig, automatisch gemeinsam mit Klimabonus

Wann wird die Leistung ausgezahlt?

Ab Oktober 2022

Für bestimmte Personen

Familienbeihilfe

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen der Familienbeihilfe

Wie hoch ist die Leistung? 

  • 180 Euro pro Kind

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Durch eine einmalige, automatische Sonderzahlung gemeinsam mit der normalen Familienbeihilfe

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • August 2022

Familienbonus

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen des Familienbonus

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Bis zum 18. Geburtstag: Erhöhung von 1.750 auf 2.000 Euro jährlich
  • Ab dem 18. Geburtstag: Erhöhung von 575 auf 600 Euro jährlich

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Ansonsten ist diese Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, erfolgt bereits heuer (30. September 2022) eine Aufrollung durch den Arbeitgeber.
  • Spätestens ab Anfang 2023

Kindermehrbetrag

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Eltern mit kleinem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Erhöhung auf 550 Euro pro Jahr

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Ab Anfang 2023

Teuerungsausgleich

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen folgender Sozialleistungen:
    • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
    • Ausgleichszulagen
    • Sozialhilfe
    • Umschulungsgeld
    • Stipendien
    • Übergangsgeld
    • Wiedereingliederungsgeld
    • Kranken- und Rehabilitationsgeld – wenn diese über einen längeren Zeitraum bezogen werden

Wie hoch ist die Leistung? 

  • 300 Euro

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Einmalig, automatisch mit der jeweiligen Leistung

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • September 2022

Unterstützung für kleine und mittlere Pensionen

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Bis zu 500 Euro (abhängig von der Höhe der Pension)

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Einmalig, automatisch mit der Pensions-Auszahlung

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • September 2022

Teuerungsabsetzbetrag

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Personen mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Leistung? 

  • bis zu 500 Euro pro Person

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Die Auszahlung muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Der Teuerungsabsetzbetrag steht für das Kalenderjahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu. Mit Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 erfolgt die Auszahlung.

Langfristige strukturelle Maßnahmen

Abschaffung der kalten Progression.

Konkret sollen die Grenzbeträge der Progressionsstufen (mit Ausnahme der 55%-Stufe) sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Folgejahres angehoben werden. Um auf sich verändernde gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können, soll die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet werden, jährlich im Ausmaß des restlichen Volumens von 1/3 der Wirkung der kalten Progression einen Gesetzesvorschlag an den Nationalrat vorzulegen, der Entlastungsmaßnahmen von Erwerbstätigen und/oder Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß dieses Volumens beinhaltet. Das Volumen soll jährlich durch einen Progressionsbericht wissenschaftlich festgestellt werden.

Valorisierung von Sozialleistungen

Ab 2023 werden analog zur Abschaffung der kalten Progression bisher noch nicht indexierte Sozialleistungen valorisiert – also an die Teuerungsrate angepasst – , wobei als Basis die Inflation im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres dient. Das betrifft den Kinderabsetzbetrag, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie Studienbeihilfe. Diese Leistungen werden künftig jedes Jahr um einen bestimmten Wert erhöht.

Quelle: BMSGPK