Im Welser Landesgericht ging es am 18. August 2014 um Amtsmissbrauch. Der Bürgermeister der Gemeinde St. Georgen im Attergau musste sich in zwei Fällen verantworten. Im ersten Fall, weil ihm vorgeworfen wurde, die Frist für die Vorlage einer Berufung beim Gemeinderat nicht eingehalten zu haben, im zweiten Fall, weil er eine Vorstellungsentscheidung nicht oder zu spät an den Gemeinderat weitergeleitet haben soll.
Fristen vertauscht
Die Verwechslung der Fristen habe überhaupt zu der ganzen Misere geführt, beteuert Bürgermeister Wilhelm Auzinger gegenüber Kommunalnet: „Für mich ist das Wichtigste, dass ich im eigentlichen Hauptanklagepunkt frei gesprochen wurde.“ In diesem Fall haben Nachbarn gegen den Bau einer Maschinenhalle berufen. Das Land hat dieser Vorstellung stattgegeben, weshalb der Gemeinderat in zweiter Instanz damit zu befassen gewesen wäre. Tatsächlich landete der Akt jedoch im Bauamt, das weitere Gutachten anforderte, weshalb die Frist für die Vorlage vor dem Gemeinderat versäumt wurde.
Was in vielen Gemeinden Usus ist, gefiel dem Richter wenig: „Dieser Usus von St. Georgen ist alles andere als gesetzeskonform, da stellt es allen Juristen die Nackenhaare auf“. Dennoch gab es in diesem „nicht ordnungsgemäß geführten Verfahren“ einen Freispruch im Zweifel.
Sieben Monate bedingt wegen verabsäumter Weiterleitung einer Berufung
Im zweiten Fall, in dem es um eine Hackschnitzelheizung des Maschinenrings ging, die durch die Verabsäumung der Weiterleitung einer Berufung an den Gemeinderat ohne Bewilligung in Betrieb war, ging es für den Bürgermeister nicht so glimpflich aus.
Während der Staatsanwalt auf das zwei Jahre andauernde Verfahren hinwies, räumte der Anwalt des Bürgermeisters ein, dass hier ein Irrtum passiert sei. Der Schöffensenat sah ein Verschulden des Bürgermeisters. Der Richter vermutete in seiner Urteilsbegründung, dass Auzinger den Bescheid nicht weitergeleitet habe, damit die Hackschnitzelanlage nicht stillgelegt werde. Daher sei Auzinger des Amtsmissbrauchs schuldig. Er wurde zu sieben Monaten bedingt verurteilt. „Das ist das geringst mögliche Strafausmaß. Der Richter begründete das mit meinem Alter – ich bin dreiundsechzigeinhalb Jahre alt – und ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen“, berichtet Auzinger.
„Ich hab halt die Fristen miteinander vermischt. Es ist aber schade, dass sich unsere Gesellschaft heute so entwickelt hat, dass man bei kleinen Problemen gleich mit dem Rechtsanwalt aufeinander los geht“, so Bürgermeister Auzinger abschließend. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.