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Amtsgeheimnis soll mit 2025 abgeschafft werden

Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt. Dieses soll mit dem Jahr 2025 Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten. Mit diesem soll dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Vizekanzler Werner Kogler zeigte sich bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs euphorisch: „Bye bye Amtsgeheimnis, welcome Informationsfreiheit“, formulierte er und sprach von einem „monumentalen Kulturwandel“ und einem „historischen Paradigmenwechsel“. Das Grundrecht auf Information jeder und jedes einzelnen werde mit dieser „Transparenzrevolution“ endlich Realität. Die Regierung beweise damit einmal mehr „Umsetzungskraft“, so Kogler mit Blick auf Spekulationen über ein getrübtes Koalitionsklima nach dem jüngst öffentlich gewordenen Entwurf der ÖVP für einen Untersuchungsausschuss, der auch gegen den eigenen Koalitionspartner gerichtet gewesen wäre. Von einem „Paradigmenwechsel“ durch das einheitliche Grundrecht auf Zugang zu Information sprach auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. „Nach rund 100 Jahren wollen wir das Amtsgeheimnis abschaffen“, sagte sie. Dabei habe man „Augenmaß“ bewahrt, um die Handlungsfreiheit aufrechtzuerhalten und die Verwaltung nicht lahmzulegen. „Gut Ding braucht gut Weile“, so die Verfassungsministerin in Bezug auf die jahrelangen Verhandlungen. Mit dem neuen Gesetz soll ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Information eingeführt werden. Anstelle des Amtsgeheimnisses tritt ein „Grundrecht auf Information“ für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch bei Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden kann. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie von allen Gemeinden – samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen. Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, zu erteilen. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zeit zur Auskunftserteilung haben die informationspflichtigen Stellen ab Antragsstellung vier Wochen, wobei diese Frist aus triftigen Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden kann. Bei der Auskunftserteilung ist auf Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Datenschutz, Rücksicht zu nehmen. Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden. Diese sollen auf einer Website (dem zentralen Informationsregister) öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch für den Nationalrat und den Bundesrat, sowie den Rechnungshof und der Volksanwaltschaft, ebenso für die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof. Nicht proaktiv veröffentlicht werden müssen Informationen, die im Interesse der nationalen Sicherheit einer Geheimhaltung unterliegen, gleiches gilt für derartige Informationen betreffend der umfassenden Landesverteidigung oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Betroffen sind damit von der proaktiven Informationspflicht nur 259 der insgesamt 2.093 Gemeinden in Österreich. Die übrigen 1.834 haben weniger als 5.000 Einwohner. In den betroffenen Gemeinden würden aber 60 Prozent der Bevölkerung leben, betonte Edtstadler. Für die Umsetzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats erforderlich – und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Am Vormittag wurde das Paket den Parlamentsfraktionen vorgestellt; wie die Fraktionen entscheiden, ist noch offen. In der Vergangenheit hatte sich die SPÖ wiederholt für die Umsetzung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen. Beschlossen werden soll das Gesetz so rasch wie möglich, in Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Regierungsplänen dann im Jahr 2025. Jedenfalls aber soll zwischen Parlamentsbeschluss und dem Inkrafttreten eine Zeitspanne von eineinhalb Jahren liegen, damit sich die jeweiligen Stellen ausreichend vorbereiten können.
Vizepräsidentin Andrea Kaufmann und Vizepräsident Erwin Dirnberger erklären zum vorliegenden Entwurf: „Der Österreichische Gemeindebund hat in den letzten Monaten immer wieder klargestellt, dass es für die Gemeinden klare Vorgaben und Regeln braucht, wie man vor allem mit dem Thema proaktive Veröffentlichungspflichten umgehen soll. Der vorliegende Kompromiss ist aus unserer Sicht ein gangbarer Weg, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen zur Verfügung haben. Der Bund ist nun gefordert die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen. Klar ist: Mit der Stärkung der persönlichen Informationsfreiheit hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit Informationen von der Gemeinde einzuholen. Die Verwaltungen stehen immer im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Von daher hat der Österreichischer Gemeindebund stets klare Vorgaben eingemahnt.“
Quelle: APA
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