Das Klimaschutzministerium arbeitet derzeit an einer Novellierung des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Neu ist die Förderung von Projekten zur Revitalisierung von brachliegenden Flächen in Ortskernen. Der Österreichischen Gemeindebund konnte im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bereits einen ersten Blick auf das Gesetzesvorhaben werfen.
Neues Gesetz soll große Vorhaben vereinfachen
Die Europäische Union stellte mit der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 672,5 Milliarden Euro an nichtrückzahlbaren Zuschüssen für Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten zur Überwindung der covidbedingten Wirtschaftskrise bereit. Österreich stehen davon knapp 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für die Inanspruchnahme der ARF-Mittel hatte Österreich den Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP) zu erstellen, der letztes Jahr von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.
Der ÖARP enthält wichtige umwelt- und klimapolitische Vorhaben. Beispielsweise sind Kreislaufwirtschaftsprojekte wie Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen, Investitionen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Getränkeverpackungen wie Leergutrücknahmeautomaten, Maßnahmen zur Eindämmung des Bodenverbrauchs sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität zu nennen.
Maßnahmen werden im Umweltförderungsgesetz verankert
Mit der nunmehrigen Novelle werden diese im ÖARP festgelegten Maßnahmen im UFG verankert. Die im Aufbau- und Resilienzplan genannten Förderungen sollen über die Umweltförderung im Inland, über den neu einzurichtenden Teilbereich „Flächenrecycling“ und über den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.
Zu diesem Zweck wird im neue UFG die bisherige Förderschiene „Altlastensanierung“ um den Förderbereich „Flächenrecycling“ erweitert.
Biodiversität wird gefördert
Weiters wird der Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im UFG verankert. Damit sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie unterstützt werden. Zudem wird die Umweltförderung im Inland an die aktuellen umwelt-, klima- und energiepolitischen Zielsetzungen, insbesondere die angestrebte Klimaneutralität 2040, angepasst.
Für die Umweltförderungen soll im Zeitraum 2021 bis 2025 ein Fördervolumen von insgesamt rund 670 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Abgesehen von 25 Millionen Euro für die rein national finanzierten Förderungen im Rahmen des Biodiversitätsfonds werden die Fördermittel zur Gänze aus EU-Mitteln der ARF refinanziert.
Unterstützung zur Revitalisierung von Brachflächen
Aus kommunaler Sicht ist insbesondere die Einführung einer finanziellen Unterstützung zur Revitalisierung von Brachflächen im Ortsgebiet hervorzuheben.
Laut Schätzung des Umweltbundesamtes stehen rund 40.000 Hektar an ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen sowie Wohnimmobilien leer. Obwohl sich diese Flächen oft in gut erschlossenen Lagen befinden, entscheiden sich Investoren häufig gegen diese und für den Neubau auf einer Grünfläche am Ortsrand.
Die bestehende Bausubstanz und die Unwissenheit über allfällige Altlasten bringen Rechts- sowie Planungsunsicherheiten und lassen dadurch die Nutzung von Brachflächen unattraktiv erscheinen.
Gemeinden können Förderung beantragen
Vor diesem Hintergrund zielt das neue Förderangebot darauf ab, Projekte zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten zu unterstützen.
Die Wiedereingliederung der nicht genutzten Flächen in den Wirtschaftskreislauf soll die Ortskerne stärken und zu einer Verringerung des Bodenverbrauchs an den Ortsrändern beitragen.
Dafür werden im Rahmen des Flächenrecyclings zukünftig die Erstellung von Entwicklungskonzepten sowie Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz von Brachflächen gefördert. Neben den Grundstückseigentümern kann die Förderung auch von Gemeinden und Gemeindeverbänden beantragt werden.
Für das Flächenrecycling wird im Zeitraum 2022–2024 ein Fördervolumen von acht Millionen Euro bereitgestellt, wobei Entwicklungskonzepte sowie Untersuchungen mit bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 60.000 bzw. 50.000 Euro, förderbar sein sollen.
Die Details zum Fördergegenstand, zu den Fördervoraussetzungen, zum Ausmaß der Förderung und zur Form der Förderung werden sich in den Förderrichtlinien finden. Wann das neue UFG ins Parlament kommen wird, ist derzeit nicht bekannt. Angesichts des zügig durchgeführten Begutachtungsverfahrens wird aber mit einer baldigen Beschlussfassung gerechnet werden können.
Ortskerne werden gestärkt, Bodenverbrauch reduziert
Aus Sicht des Gemeindebundes ist die Aufnahme einer Förderung für das Flächenrecycling äußerst erfreulich. Das UFG setzt mit dieser einen wichtigen Impuls zur Stärkung der Ortskerne sowie zur Reduktion des Bodenverbrauchs.
Die Gemeinden erhalten mit der Förderung die benötigte finanzielle Unterstützung für die notwendigen Vorarbeiten und Erkundungen angeboten, um die mit dem Flächenrecycling verbundenen Risiken und Unsicherheiten minimieren zu können. Der Revitalisierung von Altstandorten könnte damit zumindest in finanzieller Hinsicht teilweise der Schrecken genommen werden.
Zum Autor: Mathias Pichler ist Fachreferent in der Abteilung Recht & Internationales des Österreichischen Gemeindebundes.