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100 Jahre Verfassung: Ein heller Fixstern in schwierigen Zeiten

Heuer feiert unsere Republik 100 Jahre Bundesverfassung. Eine Verfassung, die – man halte sich nur den Werdegang der Jahre 1918 bis 1920 vor Augen – im Grunde aus einer Sammlung von Gesetzen besteht. Dennoch legt die Verfassung die „Spielregeln“ für unser staatliches Handeln fest. Und sie sichert die Grundrechte der Menschen. Grund für einen Blick zurück und eine Bestandsaufnahme.

Neu ist die Verfassung, korrekt eigentlich das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), nicht – und damit ist nicht die Tatsache gemeint, dass seit ihrem In-Kraft-Treten am 10. November 1920 genau 100 Jahre vergangen sind. Nein, damit ist gemeint, dass sich in der österreichischen Verfassung teils uralte Institutionen wiederfinden. So wurde der Rechnungshof – laut B-VG soll er Korruption bekämpfen und kontrollieren – im Dezember 1761 als „Rechen-Cammer“ von Maria Theresia installiert.

Gibt es die “eine Verfassung” überhaupt?

Die Frage lautet also: Gibt es „eine Verfassung“? Und genau genommen muss die Antwort darauf lauten: Nein, die eine Verfassung  – wie in den USA – gibt es nicht.

Erfolgreich trotz anfänglicher Misserfolge

Lesenswert zu diesem Thema ist vor allem der Beitrag von Moritz Moser in der Ausgabe 16 von „Addendum“ (der letzten Print-Ausgabe der Rechercheplattform übrigens). Er stellt eine bemerkenswerte Auflistung zusammen, zu welchen Zeitpunkten die jeweiligen Verfassungen oder die Versuche zur Installation einer Verfassung unternommen wurden. Damit stellt er auch eine interessante These auf, warum in Österreich nur sehr wenige Menschen über die Verfassung Bescheid wissen: „Die österreichische Verfassung hat wenig mit Erfolgen zu tun.“

  • 1848: Die erste Verfassung war das bald beseitigte Ergebnis einer erfolglosen Revolution.
  • 1867: Die Staatsgrundgesetze waren die Konsequenz des verlorenen Krieges gegen Preußen.
  • 1920: Der Erste Weltkrieg war gerade verloren, die Monarchie untergegangen – der Rest, der „Österreich“ war, wurde von den wenigsten für lebensfähig gehalten.
  • 1945: Als das B-VG wieder in Kraft trat, war es anfangs wenig mehr als eine ungeliebte Kompromisslösung.

Vergleicht man die Entstehung anderer Verfassungen, stellt sich ein frappierender Unterschied dar: Beispielsweise steht die amerikanische Verfassung für die schwer erkämpfte Unabhängigkeit, das deutsche Grundgesetz steht für den Aufbruch in eine neue Zeit.

Die Verfassung – eine Kompromisslösung?

Gut, eine wenig geliebte Kompromisslösung also. Wie unbeliebt das Thema ist, zeigt sich auch in den Reaktionen der jüngeren Bevölkerung: Laut einer internationalen Studie der Universität Cambridge nimmt das Vertrauen junger Menschen in die Demokratie im Vergleich zu älteren Generationen nämlich stark ab. Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit mit der politischen Lage machen sich breit. Das Thema 100 Jahre Bundesverfassung wird als “fad” wahrgenommen. -“Fad vielleicht, aber wichtig!”, lautet der Konter.

Und wie zäh diese Kompromisslösung ist, wird bei der Lektüre von Mosers Beitrag im Addendum klar: Seit 1920 wurde demnach die Verfassung 130-mal geändert. Rechnet man die finsteren Jahre zwischen 1934 und 1945, als die Verfassung gar nicht in Kraft war, weg, sind das laut Moser eineinhalb Änderungen pro Jahr.

Und trotzdem haben zentrale Bestimmungen der Verfassung von 1920 bis heute überdauert. So etwa der zentrale Satz: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Rechte für Minderheiten

Kompromisse also und eine starke Stellung der Minderheiten. Die politischen Verhältnisse, das Misstrauen und der Zwang zu Kompromissen der 1920er-Jahre prägen also den einen Teil der Verfassung. Aus der Zeit rühren auch Dinge wie die im internationalen Vergleich geringen Kompetenzen der Bundesländer, die Sitzverteilung im Bundesrat oder die im Grunde starke Gemeindeautonomie.

Einen anderen Punkt beleuchtet die sehenswerte Schau des Jüdischen Museums Wien
über Hans Kelsen, den Architekten des Bundes-­Verfassungsgesetzes – eine „vergessene Symbolfigur“, wie die „Presse“ titelte. In dem Beitrag meinte Marlene Aigner, dass auch die Tatsache, dass Kelsen einer jüdischen Familie entstammte, der Verfassung einen besonderen Stempel aufgedrückt habe: den Willen, auf Minderheiten und Minderheitenrechte zu achten.

Von Kompromisslösung zu einem “hellen Fixstern”

Jedenfalls ist es bemerkenswert, wie sehr sich die grundsätzliche Einstellung zu unserer Verfassung in diesen 100 Jahren geändert hat. Von der Kompromisslösung zur „Schönheit und Eleganz“ (so Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre des Jahres 2019).

Marlene Aigners Schlusssatz, dass sich „Hans Kelsen wohl selbst nicht gedacht hat, dass sein Werk genau 100 Jahre später als ‚heller Fixstern in schwierigen Zeiten‘ bezeichnet werden würde“, ist nichts hinzuzufügen.

Wer sich einen Überblick über die österreichische Bundesverfassung verschaffen will, dem seien die Website des österreichischen Parlaments und die Kelsen-Ausstellung des Jüdischen Museums ans Herz gelegt. Die Links dazu finden Sie untenstehend.

Hans Braun

©rdnzl/Fotolia.com