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EMPFEHLUNG GRUNDLEGENDER AKTIVITÄTEN

Wie das Thema Ressourcen in der Gemeinde positionieren?

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Befragung und den vielen Kontakten mit GemeindevertreterInnen in Workshops und Pilotaktivitäten lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:

Ein- und Abgrenzung des Begriffs „Ressourcen“

Um das Thema Ressourcen in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken, braucht es neben Multiplikatoren auf regionaler Ebene auch zielgruppenorientierte Begrifflichkeiten, wie beispielsweise „gesellschaftliche Ressourcen“, „Lebensgrundlagen“ oder „Kreislaufwirtschaft“ mit Bezug zur EU in Ressourcenthemen.

Programme auf Bundeslandebene

Bei der Konzeption von Programmen sollen Richtung, Prioritäten und Themen für Ressourceneinsatz und -effizienz entlang der Wertschöpfungskette vom Land vorgegeben werden. Für die Umsetzung sollen jedoch genügend Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume für die Gemeinden freigelassen werden.

Gemeinden mit Regions-, LEADER-, KEM-ManagerInnen unterstützen

Die Aufgabengebiete der RegionalmanagerInnen sollen entsprechend erweitert werden, um das Themenfeld Ressourcen und der Ressourceneffizienz auf Gemeindeebene abdecken zu können. Die Position wäre längerfristig abzusichern und unter Umstände auch personalbezogen auszubauen.

Abfallwirtschaftsverbände einbeziehen

Die jahrzehntelange Erfahrung der Abfallwirtschaftsverbände in der Verwertung und Vermeidung von Abfällen auf Gemeindeebene soll in der Ressourcennutzung aktiv genutzt und um weitere Aspekte der Ressourceneffizienz erweitert werden.

Gesetzeslage prüfen und harmonisieren

Die Ressourcennutzung ist eine sehr komplexe Querschnittsmaterie. Es wird vorgeschlagen, Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf ihren Einfluss auf Ressourceneffizienz zu prüfen, um Konflikte zwischen ihren Forderungen zu bereinigen. Nur konfliktfreie gesetzliche Rahmenbedingungen erlauben den Gemeinden, ressourcenschonende Maßnahmen umzusetzen.

Förderprogramme auf Ressourcenrelevanz prüfen und Ergebnisse nutzen

In LEADER agieren 77 Lokale Aktionsgruppen mit mehreren Gemeinden. In KEM arbeiten 772 Gemeinden in 91 Modellregionen. Dazu kommen noch Projekte auf Gemeindeebene außerhalb dieser beiden Programme. Die Ergebnisse dieser großen Anzahl an Projekten sollen in Hinblick auf Ressourcennutzung strukturiert und allgemein zugänglich gemacht werden. In den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene ist der Bezug zu Ressourcennutzung und -effizienz stärker zu betonen bzw. aufzunehmen.

Auszeichnungen auf Ressourcenrelevanz prüfen und Kriterien modifizieren

Eine große Anzahl an Auszeichnungen und Labels für Gemeinden existiert sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Neben der attraktiven Kommunikation nach draußen bringen Auszeichnungen auch den Vorteil für die Gemeinde, dass laufende Ausgaben und Aktivitäten zum gegebenen Schwerpunkt nicht immer wieder begründet werden müssen. Daher sollen die Kriterienkataloge der Auszeichnungen auf die Aufnahme des Themas Ressourcen harmonisiert bzw. die neue Auszeichnung „Ressourceneffiziente Gemeinde“ überlegt werden.

EMPFOHLENE AKTIVITÄTEN IN DEN 3 THEMENFELDERN

Themenfeld Nachhaltige Beschaffung

Auf Bundes- und auf Landesebene sind entsprechende Portale und Serviceangebote für die nachhaltige kommunale Beschaffung installiert und eingeführt. Auf diese greifen die Gemeinden in der Regel für außertourliche Anschaffungen zurück. Regelmäßige Beschaffungsvorgänge werden von den Gemeinden im eigenen Umfeld abgewickelt. Es sollen die vorhandenen Kriterien für Nachhaltigkeit für alle Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand, somit auch für die Beschaffungen der Gemeinden im eigenen Umfeld, verbindlich gefordert werden. Diese Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien auf lokaler Ebene durch die Gemeinde führt auch zu neuen Impulsen bei den lokalen Lieferanten und somit auch zu einer Ökologisierung des Angebots für die Bevölkerung.

Themenfeld Gemeindeübergreifende Kooperation

Kooperation zwischen Gemeinden ist gelebte langjährige Praxis aufgrund der Zusammenarbeit beispielsweise bei Abfallentsorgung, Wasserversorgung, Abwasserreinigung oder weiterführenden Schulen. Sensibel sind die Gemeinden in Bereichen, wo es um die Bindung der BürgerInnen zur eigenen Gemeinde geht, weil die Gemeinden auf ihr Engagement angewiesen sind, wie bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ebenso differenziert sehen Gemeinden den gemeinsamen Betrieb von Einrichtungen, wenn dies zwar für die Gemeinde von Vorteil ist, jedoch mit zusätzlichem Aufwand für die EinwohnerInnen durch weitere Anfahrtswege verbunden ist. Beispiele sind Kindergarten, Volksschule, Schwimmbad oder Veranstaltung- und Freizeitzentrum. Vor allem in personellen Fragen gibt es erfolgreiche Beispiele mit der gemeinsamen Anstellung von ExpertInnen und Sachverständigen z.B. im Baubereich und bei der öffentlichen Auftragsvergabe und -abwicklung. Die juristische Umsetzung solcher personellen Kooperationen ist derzeit aufwendig. Vereinfachungen durch entsprechende Veränderungen der gesetzlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene kann dazu beitragen, Kooperationen im Bereich des Personals auf Gemeindeebene zu fördern.

Themenfeld Nachhaltige Flächennutzung

Das örtliche Entwicklungskonzept ist die Basis für Entscheidungen bei Flächenwidmung und Bebauung. In diesem Rahmen haben die Gemeinden die Möglichkeit, auch Überlegungen zu einer ressourcenschonenden Nutzung der bestehenden Flächen zu berücksichtigen. Bei der Ressource Fläche steht dem öffentlichen Interesse des sparsamen Umgangs jedoch das private Eigentum des Einzelnen gegenüber. Neben dem Ankauf von Immobilien, was schon aus finanziellen Gründen nur eingeschränkt möglich ist, haben Gemeinden derzeit kaum Möglichkeiten, auf die Eigentümer von ungenutzten oder leerstehenden Flächen im privaten Eigentum Einfluss zu nehmen. Die Gesetzgebung ist gefordert, den Gemeinden passende Ansatzpunkte und Werkzeuge für die Belebung von Leerstand und gewidmeten, aber ungenutzten Flächen bereitzustellen. Eine Möglichkeit ist die Gemeinden zu ermächtigen, die Grundsteuer für nicht genutzte Grundstücke zu erhöhen bzw. an die Art der tatsächlichen Nutzung anzupassen. Auf Landesebene könnten in die Bauordnungen Maßnahmen zur Reduktion des Flächenverbrauchs aufgenommen werden, beispielsweise die Verpflichtung bei Einkaufszentren die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Einkaufszentrum unterzubringen.

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