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Zahlungsverkehr im Wandel: Was Gemeinden jetzt bei SEPA-Zahlungen beachten sollten

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Der Zahlungsverkehr entwickelt sich weiter – und nach der erfolgreichen EBICS Umstellung steht bereits der nächste Schritt bevor: Ab Herbst 2026 gelten neue Vorgaben für Adressdaten bei SEPA Zahlungen.

Was bedeutet das konkret für Gemeinden und öffentliche Einrichtungen?
Künftig dürfen Adressen – wenn sie angegeben werden – nicht mehr frei in einer Zeile erfasst werden. Stattdessen müssen einzelne Bestandteile wie Ort und Ländercode strukturiert übermittelt werden. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt die Adresse zwar optional, wird sie jedoch angeführt, sind zumindest diese Mindestangaben verpflichtend.

Besonders relevant wird es bei internationalen Zahlungen: Bei Überweisungen außerhalb des EWR oder in Fremdwährungen ist die Empfängeradresse verpflichtend – und unvollständige Angaben können zu Rückweisungen durch die Empfängerbank führen.

Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, die Qualität und Sicherheit im Zahlungsverkehr weiter zu erhöhen. Für Sie bedeutet das: weniger Rückfragen, eine stabilere Verarbeitung und eine bessere Nachvollziehbarkeit von Zahlungen. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Bedeutung korrekt gepflegter Stammdaten.

Unser Tipp: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Systeme und Buchhaltungsprozesse zu überprüfen. Idealerweise erfassen Sie Adressen bereits heute möglichst vollständig – so sind Sie optimal vorbereitet und vermeiden unnötige Rückleitungen.

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