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Wenn ein Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wird und beruft…

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Simon Tschann versteht die Welt nicht mehr: Der 32-Jährige Bürgermeister aus Bludenz ist seit fünf Jahren Bürgermeister aus Leidenschaft, arbeitet sehr gewissenhaft, hat ein Gespür, wie man mit Menschen umgeht und will seine Stadt für die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag gestalten. Doch plötzlich wird er ausgebremst. Das Landesgericht Feldkirch hat den auch über die Gemeinde- und Landes-Grenze hinaus sehr beliebten Stadtchef zu elf Monaten Haft und 51.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Elf Monate Haft und 51.000 Euro Strafe – nicht rechtskräftig

Die Begründung des Gerichts: „Amtsmissbrauch“ und „falsche Beurkundung“. Simon Tschann soll in seiner Funktion als Baubehörde erster Instanz einen Baubescheid für eine aus drei Baukörpern bestehende Wohnanlage mit 23 Einheiten unterzeichnet haben, die aber nicht alle gesetzlichen Auflagen erfüllt haben soll. Darüber hinaus wurde dem Bürgermeister vorgeworfen, gegenüber dem Volksanwalt von Vorarlberg und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz falsche Angaben und die Zustimmung des Amtssachverständigen vorgetäuscht haben. Soviel zur Anklage. Und was sagt der Bürgermeister dazu?

„Ich bin absolut erstaunt und bin mir nach wie vor sicher, dass ich unschuldig bin“, sagt Simon Tschann.

Der Bürgermeister hat mit einem Freispruch gerechnet und hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Ein halbes Jahr nach der Urteilsverkündung ist das Urteil nun schriftlich eingegangen – wie angekündigt werden nun die weiteren Schritte seiner Anwälte gesetzt.

„Ich bin überzeugt, dass sich in der nächsten Instanz zeigen wird, dass die Stadt und ich korrekt gehandelt haben“, so Bürgermeister Simon Tschann.

Wahlerfolg trotz Anklage

Interessantes Faktum: Bei der Gemeinderatswahl am 16. März dieses Jahres wurde der Stadtchef – trotz Anklage ein paar Wochen davor – im Amt mehr als bestätigt. Bereits im ersten Wahlgang konnte der Stadtchef 50, 61 Prozent der Stimmen erreichen. Die Bludenzer Bevölkerung hat sich für ihren Bürgermeister entschieden und damit auch der ÖVP eine absolute Mehrheit beschert.

Gerichte nun am Zug

Nun sind die Gerichte am Zug: Die klar formulierten Fakten sollen jetzt von der nächsten Instanz nochmals genau bewertet werden. „Das ist nicht nur mir ein persönliches Anliegen, sondern auch für alle mit Bauverfahren befassten Mitarbeiter:innen im Rathaus. Sie haben auch in diesem konkreten Fall eine gute Arbeit geleistet und richtig gehandelt“, stellt sich der Bürgermeister weiter schützend für sein Rathaus-Team.

Für Bürgermeister ist es nicht nur wichtig ein gutes Team und gute Mitarbeiter zu haben, sondern sich vor allem auf diese und deren Expertise im jeweiligen Fachgebiet verlassen zu können. „Kein Bürgermeister kann jede einzelne Maßnahme prüfen, seine Aufgabe ist es, zu entscheiden“, so Simon Tschann.

„Jeder der mich kennt weiß, dass ich alle Entscheidungen mit bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Stadt treffe. Deshalb vertraue auf die Gerechtigkeit der Justiz und darauf, dass in den nächsten Verfahrensschritten eine Neubewertung der Fakten erfolgt“, so Tschann deutlich.

Sein oberstes Ziel sei es weiterhin, das Beste für Bludenz zu erreichen. „Und gestärkt durch das klare Votum der Bludenzerinnen und Bludenzer bei der Bürgermeister- und Stadtvertretungswahl im März werden wir diesen Weg weiter konsequent fortsetzen“, so Tschann abschließend.

©Stadtgemeinde Bludenz