Der neue Public Procurement Act (PPA) der EU-Kommission soll das Vergaberecht vereinheitlichen
und vereinfachen. Für Österreichs Gemeinden ist der Entwurf aber weit mehr als eine technische
Reform: Er verschiebt Zuständigkeiten, Datenflüsse und digitale Infrastruktur deutlich in Richtung
Brüssel. Der PPA ist als unmittelbar geltende EU-Verordnung geplant und würde das bisherigen
Österreichische Vergabe-Rechtsinstrument ersetzen.
Kritisch ist vor allem die geplante Zentralisierung. Vergabedaten sollen umfassender erfasst und an
europäische Stellen weitergeleitet werden. Zugleich sieht der Entwurf eine stärkere Rolle
gemeinsamer EU-Systeme bei Eignungsprüfung, Plattformen und digitalen Verfahren vor.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualität und Daten. Das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis
soll stärker zum Regelfall werden. Qualitätskriterien müssten bei vielen Vergaben mit mindestens
30 Prozent, bei arbeitsintensiven Leistungen sogar mit 50 Prozent gewichtet werden. Das verlangt
klare Kriterien und nachvollziehbare Bewertungen. Besonders relevant sind auch neue digitale
Berichtspflichten: Bestimmte Vertragsdaten sollen bereits ab 10.000 Euro erfasst werden.
Für Bürgermeister:innen und Amtsleiter:innen stellt sich damit eine zentrale Frage: Bleibt die
Vergabe ein Verfahren, das vor Ort gesteuert und verantwortet wird, oder wird sie zunehmend Teil
einer europäischen Daten- und Plattformarchitektur? Gerade Österreich verfügt bereits seit Jahren
über etablierte Vergabeplattformen und Systeme für Eignungsnachweise.
Für Gemeinden ist Vergaberecht kein abstraktes Wettbewerbsinstrument, sondern Teil der
täglichen Daseinsvorsorge. Ob Wasser, Energie, Verkehr, IT, Bau oder Instandhaltung:
Beschaffungen müssen nicht nur rechtssicher, sondern vor allem praktikabel, wirtschaftlich und
betriebssicher funktionieren. Genau hier liegt eine der Schwächen des PPA-Entwurfs. Starre
Qualitätsquoten, zusätzliche Meldepflichten, neue Datenräume und engere Vorgaben für Verfahren
können den Handlungsspielraum vor Ort einschränken und zusätzlichen Verwaltungsaufwand
erzeugen. Die kommunale Praxis braucht dagegen die Möglichkeit, je nach Auftrag, Markt und
Risikolage selbst zu entscheiden, wie Leistungen ausgeschrieben und bewertet werden.
Der PPA ist noch nicht beschlossen. Doch Gemeinden sollten genau hinsehen: Hinter dem
Versprechen der Vereinfachung könnte ein erheblicher Verlust an nationalem und kommunalem
Gestaltungsspielraum stehen.