n Wörgl installierte man eine Kamera, um den Vorplatz des Bahnhofs sicherer zu machen. Aus Gründen des Datenschutzes musste, die Kamera aber deaktiviert werden. Nun nimmt Bürgermeister Michael Riedhart einen neuen Anlauf.
Warum Videoüberwachung?
Am Bahnhofs-Vorplatz der Stadt Wörgl ist es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Übergriffen gekommen. Es gab Sachbeschädigungen, und einmal war ein Mann mit einer Machete und einem Baseballschläger dort unterwegs. „Es treffen sich dort auch Jugendbanden, und viele Menschen, vor allem Mädchen, aber auch ältere Frauen, fühlen sich am Bahnhof nicht mehr sicher. Daher haben wir im Jänner 2024 eine Videoüberwachung eingerichtet“, erzählt der Bürgermeister. Diese sollte auf Basis des Schutz-von-Eigentum-Paragraphen erfolgen. Doch es kam anders als geplant, denn: Die Stadt wurde angezeigt, und die Datenschutzbehörde hat die Überwachung verboten.
Doch Michael Riedhart wollte noch nicht aufgeben: „Wir haben heuer einen weiteren Anlauf unternommen und dafür eine sicherheitspolizeiliche Analyse gemacht. Leider sind wir aber auch damit nicht durchgekommen.“ Die Enttäuschung war groß, als der Antrag auf Überwachung von der Landespolizeidirektion abgelehnt wurde. In erster Linie wolle man nur Prävention leisten, doch die wurde bisher untersagt.
Mehrere Standorte für Kameras festgelegt
Nun schöpft man in Wörgl Hoffnung, nachdem Innenminister Gerhard Karner vor Kurzem angekündigt hat, Videoüberwachung leichter durchführen zu können. Dafür reicht in Zukunft, dass es bereits einen Vorfall gegeben hat – wie in Wörgl geschehen. Ursprünglich wurde eine 360-Grad-Kamera am Bahnhofs-Vorplatz installiert, mit der gesamte Platz überwacht werden kann. Es war als Test gedacht, erläutert Bürgermeister Riedhart: „Bei diesem Standort wollten wir testen und auch durchprozessieren, ob die Überwachung möglich ist. Allerdings haben wir auch schon weitere Standorte für Kameras festgelegt. Das sind vor allem neuralgische Plätze wie etwa vor Pflichtschulen oder an Kreuzungsbereichen in der Bahnhofstraße.“
Aktuell ist die Kamera deaktiviert, doch kommt tatsächlich der angekündigte Gesetzeserlass, so brauche man sie nur mehr einschalten, so der Wörgler Ortschef.
„Es geht vor allem um Prävention“
Die geplante Videoüberwachung soll keine Kontrolle der Menschen sein. Allein die Bundespolizei soll künftig Zugriff auf die Aufzeichnungen haben, die nach 48 Stunden gelöscht werden. Aufgerufen werden sie nur, wenn eine Straftat passiert.
„Natürlich kann passieren, dass mögliche Gefährder einfach an Orte ausweichen, wo sie nicht gefilmt werden“, räumt Riedhart ein. „Aber es geht ja vor allem um Prävention. Dort, wo viele Menschen zusammenkommen, soll es eine Abschreckung geben, und das subjektive Sicherheitsgefühl soll gestärkt werden. Und wenn wirklich einmal etwas passiert, dann hilft die Überwachung bei der Aufklärung von Straftaten.“
„Es kann nicht sein, dass der Täterschutz über dem Datenschutz steht!“
Die Kritik an dem Eingriff in die Privatspähre kann der Bürgermeister nicht nachvollziehen. Genauso wenig habe er verstanden, warum die Überwachung von der Datenschutzbehörde verboten wurde. „Wir hatten sogar eine Datenschutz-Folgenabschätzung, und sensible Bereiche, wie der Eingang zur Arbeiterkammer wären verpixelt geworden, sodass man nicht sehen kann, wer in das Gebäude hineingeht“, so der Wörgler Bürgermeister. Mit einer KI gäbe es zudem die Möglichkeit, Gesichter zu verpixeln und sie nur im Anlassfall zu entpixeln.
„Theoretisch könnte man ja auch einen Polizisten dort hinstellen und ihn 24 Stunden am Tag den Platz beobachten lassen. Dann wäre das datenschutzrechtlich überhaupt kein Thema. Daher habe ich überhaupt kein Verständnis für Organisationen, die hier fehlenden Datenschutz bei der Videoüberwachung kritisieren“. Dadurch würden außerdem die Falschen geschützt, zeigt sich der Ortschef entrüstet. „Es kann nicht sein, dass der Täterschutz über dem Datenschutz steht!“, so Michael Riedhart.
Helmut Reindl
Chefredakteur NÖ Gemeinde