Über den Österreichischen Gemeindebund

Was ist der Österreichische Gemeindebund?

Der Österreichische Gemeindebund ist der Dachverband der Interessensvertretungen der Gemeinden auf Bundesebene. Der Österreichische Gemeindebund ist ein Verein und unter der ZVR 943646844 im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen.

Er ist – wie seine 10 Landesverbände – vereinsrechtlich organisiert und hat sein Büro am Sitz der Bundesregierung und somit in Wien. Zur Wahrnehmung der internationalen Agenden unterhält der Österreichische Gemeindebund seit 1996 ein ständiges Büro in Brüssel.

Nach außen wird der Österreichische Gemeindebund durch den/die Präsident*in vertreten. Der/die Generalsekretär*in führt die laufenden Geschäfte des Gemeindebundes.

Das präsidium

Präsident

Bürgermeister DI Johannes PRESSL

Österreichischer Gemeindebund
Löwelstraße 6, 1010 Wien
Telefon: +43 (0)1 512 14 80
Fax : +43 (0)1 512 14 80 – 72
office@gemeindebund.gv.at

Vizepräsident:innen

Präs Erwin Dirnberger

VPräs. Präs. Bgm. Erwin Dirnberger


Präsident vom Gemeindebund Steiermark,
Bürgermeister der Gemeinde Söding-St. Johann
Präs Erich Trummer

VPräs. Präs. Bgm. Erich Trummer


Präsident des Sozialdemokratischen Gemeindeverband Burgenland,
Bürgermeister der Gemeinde Neutal
Präs Andrea Kaufmann

VPräs. Präs. Bgm. Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann


Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes,
Bürgermeisterin in der Stadt Dornbirn
Lancaster ©Land OÖ

VPräs. Bgm. Mag. Bettina Lancaster


Bürgermeisterin der Gemeinde Steinbach am Ziehberg

Das TEAM des Österreichischen Gemeindebundes

Der Österreichische Gemeindebund in Brüssel

Mag. Daniela Fraiß (Büroleitung)
Avenue de Cortenbergh 30,
B 1040 Brüssel
Tel.: +32 2 282 0686
Fax : +32 2 282 0682
E-Mail: oegemeindebund@skynet.be

Die Organisation des Österreichischen Gemeindebundes

Erfahren Sie mehr über die
10 Landesverbände

Der Bundesvorstand ist das oberste Organ des Gemeindebundes. Er setzt sich, laut Statut, zusammen aus 65 Mitgliedern, davon entfallen auf die Landesverbände 64 Sitze und ein Sitz auf den Generalsekretär. Der Bundesvorstand steht unter dem Vorsitz des Präsidenten und wird von diesem mindestens zweimal pro Jahr einberufen.

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen vier Stellvertreter*innen und den weiteren Landespräsidenten. Der Generalsekretär und die Vertreter des Gemeindebundes in internationalen Gremien gehören dem Präsidium ohne Stimmrecht an.

Der Präsident wird vom Bundesvorstand auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und muss – bei der erstmaligen Wahl – das Amt eines Bürgermeisters in einer österreichischen Gemeinde innehaben und Obmann eines Landesverbandes sein. Mit der Funktion des Präsidenten ist eine Mitgliedschaft in Landes-, oder Bundesregierung unvereinbar.

Der Generalsekretär führt die laufenden Geschäfte des Österreichischen Gemeindebundes und leitet das Büro in Wien sowie die Außenstelle in Brüssel.

Fachausschüsse können vom Präsidium für die Beratung einzelner Sachgebiete eingesetzt werden.

Das sind die Ausschüsse des Österreichischen Gemeindebundes:

Meilensteine des Österreichischen Gemeindebundes

16. November 1947
Gründung des Österreichischen Gemeindebundes
Logo Gemeindebund 90er
2.-3. Oktober 1948
1. Österreichischer GEMEINDETAG in Salzburg
1952
Beitritt zum Rat der Gemeinden und Regionen Europas.

Weitere Informationen HIER.

1962
Kommunalen Selbstverwaltung

Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung in der österreichischen Bundesverfassung, Gemeinden erhalten Zuständigkeit für Raumplanung.

1966
Begutachtungsrecht

Gemeindebund bekommt Begutachtungsrecht bei allen Gesetzen und Verordnungen.

1972
Interessensvertretung beim Finanzausgleich

Gemeindebund und Städtebund erhalten das Recht, die Interessen der Kommunen bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich zu vertreten (nicht mehr die Bundesländer).

1986
Charta der kommunalen Selbstverwaltung

Österreich ist der zweite Staat nach Luxemburg, der die Charta der kommunalen Selbstverwaltung unterzeichnet.

29. November 1988
Verankerung in der Bundesverfassung

Verankerung des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes in der Bundesverfassung.

1994
Gründung des AdR, KGRE, RGRE

Gründung des Ausschusses der Regionen (AdR) und des Kongresses der Gemeinden (KGRE) und Regionen im Europarat (RGRE).

Weitere Informationen HIER.

1995
Mitwirkungsrechte im europäischen Gesetzgebungsprozess

Bundesverfassungsgesetz-Novelle räumt dem Gemeindebund weitreichende Mitwirkungsrechte im europäischen Gesetzgebungsprozess ein.

1996
Eröffnung Brüssel-Büro

Das Brüssel-Büro des Gemeindebundes wird in der Österreichischen Vertretung bei der EU eröffnet.

Kontakt finden Sie HIER.

10. Dezember 1998
Konsultationsmechanismus auszulösen

Gemeindebund und Städtebund erhalten das Recht, den Konsultationsmechanismus auszulösen.

2004
Gründung von Kommunalnet.at

Gründung von Kommunalnet.at, dem zentralen E-Government-Portal für alle Gemeinden in Österreich.

www.kommunalnet.at
2006
1. Kommunalen Sommergespräche

Ersten Kommunalen Sommergespräche als hochwertiger Gedankenaustausch mit Experten aus allen Bereichen zu kommunalen Zukunftsthemen.

www.sommergespraeche.at
16. November 2017
70 Jahre Österreichischer Gemeindebund

Lesen sie die Festschrift: 70 Jahre Österreichischer Gemeindebund

2019
Bundespräsidium durch zwei Vizepräsidentinnen erweitert

Das Bundespräsidium des Österreichischen Gemeindebundes wird durch zwei Vizepräsidentinnen dauerhaft erweitert.

16. November 2022
75 Jahre Österreichischer Gemeindebund

Lesen sie die Festschrift: 75 Jahre Österreichischer Gemeindebund

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