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Sonnwendfeuer – was ist erlaubt?

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Am Samstag steht die Sommersonnenwende an und in vielen Gemeinden werden zu diesem Anlass Sonnwendfeuer entzündet. Aber woher kommt dieser Brauch eigentlich und worauf muss man dabei achten?

Viele Namen, selber Brauch

Ursprünglich waren Sonnwendfeuer – sowie auch andere Brauchtumsfeuer – ein heidnisches Ritual, mit dem der Sommer begrüßt und gefeiert wurde. Wie so oft bei heidnischen Bräuchen, wurden diese mit dem Christentum „christianisiert“ und Johannes dem Täufer zu Ehren auf den 24. Juni verlegt. Deshalb werden Sonnwendfeuer im Volksmund auch „Johannisfeuer“ genannt. Heute wird das Sonnwendfeuer meist wieder am 21. Juni – dem Tag der Sommersonnenwende – oder an einem Samstag rund um den 21. Juni entfacht. Der Brauch zählt übrigens zum UNESCO Weltkulturerbe. In Tirol wird nennt sich der Brauch auch das Herz-Jesu-Feuer . Dieses geht auf den Herz-Jesu-Schwur im Jahr 1796 zurück, mit dem die Tiroler Einheit im Kampf gegen Franzosen und Bayern hergestellt werden sollte. Zum Zeichen des Schwurs wurden damals Bergfeuer entfacht.

Was ist erlaubt?

Meistens werden die Sonnwendfeuer von Vereinen, wie beispielsweise vom Alpenverein, entzündet. Dabei gelten strenge Regelungen: Sonnwendfeuer dürfen nur zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem darauffolgenden Sonntag entzündet werden. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich biogene Materialien verwendet werden. Es wird empfohlen, ein geplantes Brauchtumsfeuer, der Feuerwehr zu melden.

Manchmal gibt es Einschränkungen bei der Zulässigkeit von Feuern in Gemeinden, die hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belastet sind – wie beispielsweise im Raum rund um das Grazer Becken. Dort ist jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde erlaubt. Hier gilt: Die Gemeinde darf sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter bedienen, wobei die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gemeinde obliegt. Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

In der Steiermark und in Wien gibt es übrigens eigene Braumtumsfeuer-Verordnungen. Es empfiehlt sich also, auf jeden Fall die Bezirkshauptmannschaft und die Feuerwehr über ein geplantes Feuer zu informieren. Dann steht dem leuchtenden Schauspiel nichts mehr im Weg.