Mit 09.10.2025 ist die Programmausschreibung „Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“ gestartet. Gemeinden können sich wieder Förderungen für Investitionen rund um Mobilität abholen Die Einreichung ist bis 27.02.2026, 12:00 Uhr möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur
- Regionale Radnetzausbauprogramme und Radschnellverbindungen
- Radabstellanlagen
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Außerdem gibt es Förderungen für die Errichtung von Radabstellanlagen und gegebenenfalls zugehöriger E-Ladestationen. Hierbei sind Stellplätze für mindestens 10 Fahrräder zu errichten.
Alle Schwerpunkte und Details finden sich im gemeinsamen klimaaktiv mobil Förderleitfaden 2025
Weitere Infos und den Link zur Einreichung finden Sie unten.