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Eine Karte, mehr als 300 Vorteile: Die Burgenland Card öffnet Ihnen die Türen für unvergessliche Erlebnisse. Und dabei ist sie für Gäste kostenlos! Schon ab der ersten Nacht in einer Burgenland Card-Partnerunterkunft hat man die abwechslungsreiche Vorteilswelt für die Dauer des Aufenthalts in der Tasche. Mit dabei sind viele Gratis-Eintritte – etwa in die Strandbäder rund um den Neusiedler See, zu den Burgenland-Trails am Geschriebenstein oder in ausgewählte Museen.
er Bund investiert gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden 4,5 Milliarden Euro in den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung. Zusätzlich können die Gemeinden aus den Kommunalen Investmentprogrammen 2023 und 2025 auf insgesamt 15 Millionen Euro zurückgreifen, um die Kinderbetreuungsplätze auch über die Sommerferien der nächsten Jahre anzubieten. Eingesetzt werden können die Mittel für Angebote der elementaren Bildung und der schulischen und außerschulischen Betreuung schulpflichtiger Kinder. Für die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen stehen den Gemeinden zudem bis zu 250 Millionen Euro zu.
Die Vertragsraumordnung ist ein Planungsinstrument, welches den Gemeinden erlaubt, aktiv auf die beabsichtige Nutzung bzw. Verwendung von Grundstücken Einfluss zu nehmen. Ein vorliegender Gesetzesentwurf soll eine erhöhte Rechtssicherheit für die zwischen Gemeinden und privaten Grundeigentümer:innen abgeschlossenen Verträge (in der Praxis häufig als Raumordnungsverträge bzw. städtebauliche Verträge bezeichnet) bringen. Der Österreichische Gemeindebund nahm zum vorgelegten Entwurf im Zuge des Begutachtungsverfahrens Stellung.
Noch immer sind in den kommunalen Behörden verhältnismässig wenig Frauen vertreten. Im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und den «First Ladies» Doris Schmidauer (A) und Elke Büdenbender (D) diskutierten an der internationalen Bürgermeisterinnenkonferenz in Schaffhausen rund 60 Gemeindevorsteherinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über Mittel und Wege, um den Frauenanteil in der Kommunalpolitik zu erhöhen.
Anfang des Jahres wurde nach langen und intensiven Verhandlungen eine eigene Bestimmung über die schadenersatzrechtliche Haftung für Bäume beschlossen. Seit 1. Mai ist die Novelle des ABGB nun in Kraft - sie stellt eine große Erleichterung für Baumhalter dar. Die Abschaffung der Beweislastumkehr bei Schadensereignissen sowie die Kriterien für die Art und das Ausmaß der Sorgfaltspflichten des Baumhalters in der neuen Bestimmung sind zwei wichtige Schritte. Es bleibt jedoch zu beobachten, wie sich letztere in der Praxis bewähren werden.