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Die stagnierende Konjunktur (für 2024 werden lediglich +0,2% reales BIP-Wachstum vorhergesagt), zuletzt erfolgte Steuerreformen und die weiterhin rückläufige Grunderwerbsteuer sorgen im Vorjahresvergleich für ein österreichweites Minus der Mai-2024-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile von 5,7 Prozent.
Im Paktum zum Finanzausgleich ab 2024 wurde am 21. November 2023 vereinbart, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder und der Gemeinden für die Reform der Grundsteuer B einzusetzen und mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge bis spätestens 31. Dezember 2024 zu beauftragen. Im März hat diese Arbeitsgruppe zum ersten Mal getagt. Euphorie kam keine auf.
Nach dem Sondereffekt durch die mit den März-2024-Vorschüssen ausbezahlten 300 Millionen Euro an Sonder-Vorschüssen zur Liquiditätsstärkung (gemäß FAG-Paktum vom 21.11.2023), fallen die April-Vorschüsse mit einem österreichweiten Plus von 3,4 Prozent wieder dem aktuell schwachen Wirtschaftswachstum angepasst aus.
In Abstimmung mit der Österreichischen Nationalbank, Vertretern heimischer Banken sowie weiteren Stakeholdern führt der Österreichische Gemeindebund bis 10. März 2024 eine ONLINE-Umfrage zum Bedarf und zur aktuellen Situation der Bargeldversorgung (Bankomat-Standorte, Zuzahlungen, Bereitstellung von Räumlichkeiten etc.) in kleinen bis mittelgroßen Gemeinden durch.
Obgleich das Dezember-2023-Aufkommen bei den beiden großen Massensteuern (Umsatzsteuer +7,0% und Lohnsteuer +4,1% im Vorjahresvergleich mit Dezember 2022) relativ stabil ausfiel, liegen die Februar-2024-Vorschüsse österreichweit 1,6 Prozent im Minus – nachdem es auch schon im Jänner ein leichtes Minus von 1,0 Prozent gab.
Der Finanzausgleich 2024-2028 wurde am 21.November2023 paktiert. Wenngleich der Bund in Sachen vertikaler Schlüsseländerung bei den Ertragsanteilen unnachgiebig blieb, konnte die Landes- und Gemeindeebene ein respektables Verhandlungsergebnis erreichen.