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Länder und Gemeinden erhalten noch in diesem Monat mehr Mittel für die Kinderbetreuung. Im Juni fließen die ersten 500 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds des Finanzausgleichs, teilte das Bundeskanzleramt mit. Das Geld wird jährlich bis 2030 ausbezahlt, insgesamt sollen bis dahin 4,5 Mrd. Euro in die Kinderbetreuung investiert werden. Der Ausbau sei ein Meilenstein für „Wahlfreiheit und Sicherheit bei der Planung des Familienalltags“, so Familienministerin Susanne Raab.
Von 11. bis 12. April fand in Wien zum zweiten Mal die Bundestagung der Bürgermeisterinnen statt, an der erstmals auch Vizebürgermeisterinnen teilnahmen. Der Einladung von Schirmherrin Doris Schmidauer und Gemeindebund-Präsidentin Andrea Kaufmann folgten rund 150 Bürgermeisterinnen und Vizebürgermeisterinnen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Wiens Bürgermeister Michael Ludwig freuten sich, die Räumlichkeiten der Tagung – das Wiener Rathaus und die Hofburg – zur Verfügung zu stellen und sprachen den Kommunalpolitikerinnen damit ihre Anerkennung aus. Als Ehrengäste nahmen auch Bundeskanzler Karl Nehammer, Bundesratspräsidentin Bürgermeisterin Margit Göll und Frauenministerin Susanne Raab an der Tagung teil.
Nach langen und intensiven Verhandlungen wurde nunmehr eine eigene Bestimmung über die schadenersatzrechtliche Haftung für Bäume beschlossen, die für den Baumhalter haftungserleichternd wirkt. Inkrafttreten wird die Novelle des ABGB bereits Anfang Mai.
Umfragen zeigen immer wieder, dass die Österreicherinnen und Österreicher den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister großes Vertrauen entgegenbringen. Dieses Vertrauen ist unbezahlbar, aber wie viel verdienen Bürgermeister eigentlich im Jahr 2024? Diese Frage stellt sich vor allem, da in kleineren Gemeinde die Bürgermeisternachfolge oft ein Problem ist.
Eine transparente, öffentliche Verwaltung gehört heute zum guten Ton. Die europäischen Institutionen, EU-Kommission, Parlament und auch der Rat zeigen es vor. Die Fülle an verfügbaren Dokumenten, live übertragenen oder aufgezeichneten Sitzungen und öffentlichen oder gezielten Konsultationen erschlägt einen fast. Konsultationen, Folgenabschätzungen, Kommissionsvorschlag, Ratsarbeitsgruppen, parlamentarische Ausschüsse, Stellungnahmen der beratenden Organe, Lobbyistentreffen, Einigung, Abstimmung, Veröffentlichung im Amtsblatt. All diese Schritte des EU-Gesetzgebungsprozesses kann man sehr genau nachvollziehen, wenn man sich durch tausende Seiten Papier lesen oder hunderte Stunden an Videomaterial sichten möchte.
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde nun endlich die Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung (EisbKrV) in Kraft gesetzt. Die Überprüfungs- und Umsetzungsfristen wurden verlängert. Zudem können Eisenbahnunternehmen alternative Ausgestaltungen von Sicherungen beantragen.
„Der Schutz des Bodens für die zukünftigen Generationen ist allen Gemeinden und Städten ein wichtiges Anliegen. Der Gemeindebund hat sich über Monate hinweg intensiv in die Verhandlungen zur neuen Bodenstrategie eingebracht. Allein die Debatte um das 2,5-Hektar-Ziel hat den Beschluss dieser wichtigen Strategie bisher verhindert. Seit Juni wurde nun um eine Kompromissformel gerungen und ein gemeinsamer Textvorschlag von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe erarbeitet, der den Beschluss der wichtigen Bodenstrategie aus Sicht von Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht hätte“, reagiert Gemeindebund-Generalsekretär Dr. Walter Leiss auf aktuelle Aussangen von Vizekanzler Werner Kogler im Morgenjournal.