Am 6. April hat die Bundesregierung den neuen Fahrplan für das langsame Hochfahren der Systeme nach Ostern präsentiert. Die wichtigsten Themen im Überblick: Die Maskenpflicht wird neben Supermärkten auch auf öffentliche Verkehrsbetriebe ausgeweitet. Ab 14. April dürfen alle kleinen Geschäfte bis 400 Quadratmeter und Baumärkte öffnen. Ab 1. Mai sollen alle Geschäfte, Einkaufszentren wieder öffnen dürfen – all das nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, also dem Tragen von Masken und einer limitierten Anzahl von Kunden im Geschäft. Hotels und Gastronomie sollen erst am Mitte Mai wieder ihre Tore öffnen dürfen. Die Matura und die Lehrabschlussprüfungen sollen in diesem Semester stattfinden. Die Schulen werden bis Mitte Mai geschlossen sein.
Österreich befindet sich in Woche vier des Corona-Lockdowns. Weil die Maßnahmen greifen, hat die Bundesregierung den neuen Fahrplan für das Hochfahren der Systeme präsentiert – alles vor dem Hintergrund die strengen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
Ein Überblick über die Regelungen und Vorgehen bis Ostern
- 8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit Ziel Kräfte zu bündeln und Virus möglichst einzudämmen.
- Keine Familienfeiern zu Ostern!!!
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Handel und Dienstleistungen
- Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
- Max. 400m² Verkaufsfläche
- Nur 1 Kunde pro 20 m²
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
- Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
- Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
- Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
- Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Bildungsbereich
- Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehe
- Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und dann wird festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise ist
- Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden und werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.
- Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann
- An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden
- Zu weiteren Details wird Bundesminister Faßmann noch in den kommenden Tagen die Medien informieren
Veranstaltungen
- Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden.
- Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird
Begleitende Maßnahmen
- Um diese Lockerungen durchführen zu können, braucht es aber begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt.
Ausgangsbeschränkungen
- Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert
- Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs, darf man nach Ostern natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben.
- Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich – und dafür werden wir ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder öffnen. Es wird aber strenge Einlasskontrollen geben und die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden.
Ausweitung der „Maskenpflicht“
- Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
- Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
- Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
- Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
Containment-Strategie
- Unser Ziel muss es sein, dass jeder Verdachtsfall sobald als möglich Klarheit hat, ob er infiziert ist.
- Danach soll so schnell als möglich das Tracking der Kontakte durchgeführt werden, die mit dem Infizierten in den vergangenen Tagen in Kontakt waren
- Dafür wollen wir alle vorhandenen Kanäle nutzen – sowohl durch digitale Applikationen, die das unterstützen, als auch, wie bisher schon, durch direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden mit Verdachtsfällen
Besonderer Schutz der Risikogruppen
- Risikogruppen sollen möglichst zuhause bleiben
- Haben auch im Parlament am vergangenen Woche die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, dass besonders Gefährdete, die noch im Erwerbsleben stehen, einen Anspruch auf Home-Office bzw. auf Dienstfreistellung hat
Aktuelle Kampagne: „Schau auf dich, schau auf mich“
Die Bundesregierung hat über die sozialen Medien mit dem Hashtag #schauaufdich eine Kampagne zur Nachbarschaftshilfe gestartet. Wir bitten Sie diese Kampagne zu unterstützen und die Informationen weiterzuleiten.
Alle Informationen dazu finden Sie auf www.oesterreich.gv.at
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus leisten.
LINKS:
- ERLASS: Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen
- ERLASS: Vollzug des Epidemiegesetzes, Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise
- ERLASS: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung
- Beilage 2: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2
- ERLASS: Maßnahmen aufgrund § 18 Epidemiegesetz 1950 in Bezug auf Kindergärten
- Informationen und Empfehlungen für Schulen
- Informationsschreiben für Schulleiterinnen und Schulleiter (15. März 2020)
- Wichtige ergänzende Informationen für die Schulen (14. März 2020)
- Umgang des Bildungssystems mit dem Coronavirus – Erlass (12. März 2020)
- Umgang des Bildungssystems mit dem Coronavirus – Erlass – Teil 2 (13. März 2020)
- Was passiert bei Verdacht auf eine Erkrankung?
- Information und Verhalten
- Schutzmaßnahmen gegen das Virus (Plakat)
- Schutzmaßnahmen gegen das Virus
- Schutzmaßnahmen gegen das Virus bei Symptomen
- Empfehlungen zur Risikobewertung von Großveranstaltungen
- Checkliste zur Beurteilung von Veranstaltungen
- WHO-Empfehlungen zu Veranstaltungen (englisch)