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Hitzefrei in der Gemeinde – gibt’s das?

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Die Hitzewelle hat Österreich nun voll im Griff. Das spürt man auch in den Gemeindestuben und im Bauhof-Dienst. Viele fragen sich: Wie viel Hitze ist beim Arbeiten zumutbar und was ist bei Hitze eigentlich erlaubt?

Bauhof ist nicht gleich Baustelle

Die schlechte Nachricht zuerst: Ein generelles Hitzefrei existiert nicht. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Bauhof, die hauptsächlich im Freien arbeiten, fallen nicht unter die BauarbeiterschutzVO und auch nicht unter das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, welches ab einer Temperatur von mehr als 32,5 Grad Celsius über mehr als drei Stunden hinweg Arbeiten auf einer Baustelle eine Schlechtwetterentschädigung zugesteht. Tätigkeiten wie Garten- und Straßenpflege und Instandhaltung von öffentlicher Infrastruktur fallen nicht darunter.

Pflichten des Arbeitgebers bei Hitze

Dennoch müssen Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnung (AStV) und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bei hohen Temperaturen Gegenmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen ergreifen. In Innenräumen sollte die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad liegen. Wenn es keine Klimaanlage gibt, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die die Temperatur senken können: Zum Beispiel Lüften in der Nacht, Beschatten der Fenster, Bereitstellen von Ventilatoren. Das gilt auch für Arbeiten in der Gemeindestube.

Bei längeren Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen, so wie sie bei Bauhof-Tätigkeiten anfallen, sind zusätzlich folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Geeignete alkohol­freie Getränke zur Verfügung stellen
  • Beschattung der Arbeitsplätze
  • Information über Gesundheitsgefahren
  • Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer Kleidung
  • Tragen einer Kopfbedeckung (breitkrempiger Hut, Legionärskappe oder Helm mit Nackenschutz), wobei eine Durchlüftung gewährleistet sein muss
  • Bereitstellung von Sonnenschutzbrillen, idealerweise mit Seitenschutz
  • Bereitstellung geeigneter Sonnenschutzmittel
  • Zurverfügungstellung von Schutzhandschuhen beim Hantieren mit erhitzten Oberflächen

(Quelle: Arbeiterkammer)

©ARMMY PICCA, iStock