Seit Erlassung der „e-card FotoregistrierungsstellenV“ ist die Fotoerfassung für die e-card für in- und/oder ausländische Staatsangehörige bei zahlreichen Gemeinden seit 2. September 2024 möglich.
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Serviceleistung der Gemeinden ohne Entgeltanspruch. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie das Service anbieten und für welchen Personenkreis (Staatsbürger/Fremde).
Die Fotoerfassung wird mit dem Identitätsdokumentenregister durchgeführt. An technischer Ausstattung sind lediglich ein handelsüblicher Scanner und Drucker erforderlich.
Wollen auch Sie das Service anbieten?
Im Zuge dieser Rundfrage können sich weitere interessierte Gemeinden bis 31.12.2024 unter Angabe des Personenkreises (In-/Ausländer) sowie einer Kontaktperson an BMI-III-A-5-a-eCard@bmi.gv.at als Registrierungsstellen melden.
Um das Service anbieten zu können, ist die Aufnahme in die e-card FotoregistrierungsstellenV erforderlich.
Änderungswünsche zum derzeitigen Umfang können von den bereits in der Verordnung genannten Gemeinden (Registrierungsstellen) im Zuge der Rundfrage bekanntgegeben werden.
Das Bundesministerium für Inneres wird für die Gemeinden wieder Schulungen anbieten, die notwendigen technischen Details (Applikation, Rollen) bekannt geben und auch für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Die jeweiligen Gemeinden, die dieses Service anbieten, werden nach Erlassung der neuen Verordnung auf der Website der Sozialversicherung chipkarte.at veröffentlicht.
(Quelle: BMI)