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Gemeinde-Mitarbeiter findet Goldbarren beim Rasenmähen

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Ein Gemeindemitarbeiter der Gemeinde Bannewitz (Sachsen, DE) machte nach Angaben beim Rasenmähen eine überraschende Entdeckung: Während er eine Wiese rund um ein Wasserreservoir schnitt, stieß er im frisch gemähten Gras auf mehrere kleine Goldbarren. Zunächst fand er acht Stück, später tauchten noch zwei weitere auf. Insgesamt hat der Fund einen geschätzten Wert von rund 40.000 Euro, wie mehrere deutsche Medien berichten. Das Gold steht der Gemeinde zu.

Unklare Herkunft sorgt für Ermittlungen

Nach dem Fund wurden sofort die zuständigen Behörden eingeschaltet. In den folgenden Monaten meldeten sich zwar mehrere Personen und behaupteten, das Gold gehöre ihnen, doch niemand konnte glaubhaft nachweisen, tatsächlich der Besitzer zu sein. Weder Belege noch eindeutige Hinweise konnten vorgelegt werden.

Gemeinde wird zur Eigentümerin

Da sich innerhalb der gesetzlichen Frist kein rechtmäßiger Eigentümer feststellen ließ, ging das Eigentum schließlich an die Gemeinde über. Der Finder handelte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit für die Gemeinde, weshalb laut deutschem Recht nicht er persönlich, sondern die Gemeinde Bannewitz als Eigentümerin gilt. Diese kann nun frei über das gefundene Gold verfügen und plant, den Erlös für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

Bürgermeister will Goldbarren lokalen Vereinen aushändigen

Laut Bürgermeister Heiko Wersig sollen die Goldbarren nun den lokalen Vereinen zugutekommen. Bei einer Sitzung will der Gemeinderat entscheiden, welche Vereine vom Fund profitieren. „Es wäre schön, wenn dann das Gold in einem Zug an diese geht“, sagte Wersig zu „Tag24“. Zehn der 52 örtlichen Vereine sollen je einen Goldbarren erhalten, den sie selbst verkaufen können. Aus Sicherheitsgründen möchte Wersig die Barren nicht im Rathaus lagern, ein Verkauf durch die Gemeinde wäre zu bürokratisch. Vor Bekanntgabe erklärte der Bürgermeister bereits die Richtung der Vereine, die profitieren sollen: „Alle, die mit Kinder- und Jugendarbeit zu tun haben. Und die, die sonst nichts bekommen.“

Fundrecht in Österreich – Meldepflicht

Auch in Österreich gilt laut Fundrecht: Wer etwas Wertvolles findet, muss den Fund melden – in der Regel bei der Gemeinde oder einer zuständigen Fundbehörde. Das gefundene Objekt darf nicht einfach behalten werden.

Verwahrung und Fristen

Wird kein Eigentümer ausfindig gemacht, wird der Fund für eine bestimmte Zeit verwahrt und öffentlich bekannt gemacht. Meldet sich innerhalb dieser Frist niemand, geht das Eigentum an die Finderin/den Finder über. Die Fristen sind wie folgt:

  • nach einem Jahr oder
  • nach einem halben Jahr, wenn der gemeine Wert der Sache zum Fundzeitpunkt 100 Euro nicht übersteigt

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde. (Ausnahme: Bei Funden im Wert unter 10 Euro beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt des Auffindens).

Besonderheit: Schatzfund

Handelt es sich – wie bei vergrabenen oder lange versteckten Wertgegenständen – um einen sogenannten Schatzfund, wird es besonders interessant: In Österreich wird der Wert in der Regel zwischen dem Finder und dem Grundstückseigentümer aufgeteilt.

(Quelle: focus.de, oesterreich.gv.at)

©Jürgen Priewe/Fotolia.com