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EmpCo: Neue EU-Regeln bringen Klarheit bei Nachhaltigkeit

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Die EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) verschärft ab 27. September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich. Ziel ist es, irreführende „grüne“ Werbeaussagen (Greenwashing) zu verhindern und Entscheidungen transparenter zu machen. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie klar belegbar und nachvollziehbar dokumentiert sind. Gerade in Tourismus, Standortentwicklung und kommunaler Außenwirkung gewinnen anerkannte Zertifizierungen zunehmend an Bedeutung.

Das Österreichische Umweltzeichen UZ 46 für 100 % Ökostrom

Ein zentraler Orientierungspunkt für Strom aus erneuerbaren Energien ist das offizielle Gütesiegel der Republik Österreich, das Umweltzeichen UZ 46. Es stellt sicher, dass klare Anforderungen an Herkunft, Transparenz und ökologische Qualität erfüllt werden – einschließlich einer nachvollziehbaren Zuordnung von Strom und Herkunftsnachweisen sowie regelmäßiger externer Kontrollen. Der getrennte Handel von Strom und Herkunftsnachweisen ist nicht zulässig. Dadurch schafft UZ 46 Vergleichbarkeit zwischen Anbieter:innen, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit bei der nachhaltigen Strombeschaffung – auf Basis klar definierter, staatlich geprüfter Kriterien. Für Gemeinden bedeutet das: weniger Prüfaufwand, mehr Sicherheit und eine verlässliche Grundlage für Beschaffung und EmpCo-konforme Entscheidungen sowie klare und fundierte Kommunikation.

Die Salzburg Ökoenergie GmbH, eine 100 %ige Tochter der Salzburg AG, bietet entsprechende Stromprodukte mit dem Österreichischen Umweltzeichen UZ 46 und nutzt dieses als zentrales Qualitätskriterium ihres Ökostromangebots. So wird nachhaltige Stromversorgung nicht nur umsetzbar, sondern auch nachvollziehbar, vergleichbar und rechtssicher – und unterstützt Gemeinden dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich klar von Greenwashing abzugrenzen.