Die BVergG-Novelle 2026 erweitert die Möglichkeiten der Direktvergabe deutlich: bis € 200.000 im Baubereich sowie bis € 140.000 (klassischer Bereich) bzw. € 150.000 (Sektorenbereich) bei Liefer- und Dienstleistungen. Gleichzeitig steigt aber der Nachweisdruck, denn ab € 50.000 ist das Bemühen um zumindest drei Angebote zu dokumentieren.
Damit verschiebt sich der Fokus der Praxis: Nicht mehr die Zulässigkeit steht im Vordergrund, sondern die nachvollziehbare Durchführung.
Elektronische Vergabe als strukturierte Lösung
Elektronische Vergabeplattformen unterstützen Auftraggeber:innen dabei, diesen Anforderungen effizient zu begegnen:
- Nachweisbarkeit: Sämtliche Verfahrensschritte, von Einladung über Angebotsabgabe bis zur Zuschlagsentscheidung, werden automatisch protokolliert und revisionssicher dokumentiert. Das erleichtert Prüfungen und erhöht die Rechtssicherheit.
- Fairer Wettbewerb: Einheitliche Unterlagen, strukturierte Kommunikation und nachvollziehbare Einladungen stellen sicher, dass alle Bieter:innen unter gleichen Bedingungen teilnehmen und dass dies auch belegbar ist.
- Entbürokratisierung: Standardisierte Abläufe, zentrale Dokumentenablage und automatisierte Fristen reduzieren den administrativen Aufwand und vermeiden typische Fehlerquellen.
Fazit:
Die Novelle schafft mehr Spielraum, verlangt aber zugleich mehr Struktur. Elektronische Direktvergaben bieten die notwendige Grundlage, um Rechtssicherheit, Wettbewerb und Effizienz in Einklang zu bringen.