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Diese Gesetzesänderungen bringt das Jahr 2026

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Das Jahr 2026 ist angebrochen und es stellt sich die Frage, was das neue Jahr wohl bringt. Vieles steht in den Sternen, ein paar Dinge sind aber bereits fix. Die meisten Maßnahmen stehen unter dem Stern der Budgetkonsolidierung. Hier ein Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen 2026:

Elektrizitätsabgabe

Die Stromabgabe für Unternehmen sinkt von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 0,82 Cent . Für private Haushalte sinkt der Satz sogar auf 0,1 Cent je kWh. Das soll einem durchschnittlichen Haushalt um rund 50 Euro pro Jahr entlasten.

Reparaturbonus wird zur „Geräte-Retter-Prämie“

Der Reparaturbonus wird durch die „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt. Seit diesem Jahr gibt es bis zu 130 Euro pro Reparatur für ausgewählte Haushalts- und Elektronikgeräte. Die Abwicklung erfolgt digital. Ab 12. Jänner 2026 können Bons über die Plattform der Prämie erstellt und bei Partnerbetrieben eingelöst werden.

Bildungskarenz wird zur Weiterbildungszeit

Die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form gibt es nicht mehr, sie wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Die Voraussetzungen und Nachweise sind deutlich strenger geregelt. Außerdem kann die Weiterbildungszeit nicht mehr unmittelbar nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Vignette

Die rote Jahresvignette war die letzte Klebevignette. Ab 2027 wird es das Pickerl nur noch digital geben. Die Tarife werden 2026 gemäß den gesetzlichen Vorgaben angepasst:

  • Jahresvignette: 106,80 Euro für Pkw, 42,70 Euro für Motorräder
  • Zwei-Monats-Vignette: 32,00 Euro für Pkw, 12,80 Euro für Motorräder
  • Zehn-Tages-Vignette: 12,80 Euro für Pkw, 5,10 Euro für Motorräder
  • 1-Tages-Vignette: 9,60 Euro für Pkw, 3,80 Euro für Motorräder (nur digital verfügbar)

Pensionserhöhung

2026 werden nur Pensionen in Höhe von maximal 2.500 Euro voll an die Inflationsrate von 2,7 Prozent angepasst. Alle anderen Pensionsbezieher erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro. Begründet wird die Deckelung mit der Budgetkonsolidierung.

Altersteilzeit

Ältere Arbeitnehmende, die bereits Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Pension haben, können ab 2026 ihre Arbeitszeit freiwillig und mit flexiblem Stundenausmaß reduzieren. Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Davon betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1964.

Familienleistungen

Die sonst übliche Valorisierung von Familienleistungen wird 2026 und 2027 ausgesetzt. Das betrifft:

  • Kinderbetreuungsgeld
  • Kinderabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Familienbeihilfe
  • Familienzeitbonus

Gesundheitsfonds

Mit dem neuen Gesundheitsreformfonds in Höhe von 500 Millionen Euro soll die medizinische Versorgung verbessert, Wartezeiten verkürzt und die Präventionsmedizin ausgebaut werden. Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes soll ab Oktober 2026 zur Verfügung stehen.

Pendlereuro & SV-Rückerstattung

Die Abschaffung des Klimabonus soll teilweise ausgeglichen werden. Deshalb wird der Pendlereuro ab Jänner von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben. Auch die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer, die Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, wird erhöht und beträgt ab 2026 dann 750 Euro.

(Quellen: meinbezirk.at, orf.at)

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