In allen Bereichen ist gerade Sparen angesagt. Auch im Bund, der die Bundesgbühren nach dem Gebührengesetz mit 1. Juli 2025 valorisiert. Dass der Reisepass, die E-Card und andere Dokumente künftig teurer werden, ist bereits bekannt. Um wie viel genau die Gebühren steigen, hat das Finanzministerium nun in einer Übersicht bekanntgemacht.
Aseits von der Valorisierung der Gebühren, wurden die Gebühren für Daueraufenthaltskarten, Aufenthaltskarten für Angehörige eines EWR-Bürgers und für Lichtbildausweise für EWR-Bürger pauschaliert und an die Höhe des österreichischen Personalausweises angepasst. Die betroffenen Behörden werden über die Folgen dieser Pauschalierung durch das Bundesministerium für Inneres näher informiert.
Die Änderungen treten mit 1. Juli 2025 in Kraft. Sie sind anzuwenden auf
- Eingaben und Ansuchen, die nach dem 30. Juni 2025 gestellt werden;
- Beilagen, die nach dem 30. Juni 2025 eingebracht werden;
- Protokolle gemäß § 14 Tarifpost 7 Abs. 1 Z 1 und 2, die nach dem 30. Juni 2025 errichtet werden;
- Zeugnisse und Erledigungen, deren Eingaben oder Ansuchen nach dem 30. Juni 2025 gestellt werden;
- Protokolle gemäß § 14 Tarifpost 7 Abs. 1 Z 4 bis 6, für die die Gebührenschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht;
• Amtswegig ausgestellte Zeugnisse und Erledigungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht; - Amtshandlungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. Juni 2025 entsteht.
Das Finanzministerium bitte darum, diese Änderungen in den öffentlichen Systemen, Schriften (insbesondere bei Rechtsmittelbelehrungen auf Bescheiden) und auf den Gemeinde-Websites zu berücksichtigen.
Die detaillierte Übersicht, was sich geändert hat, finden Sie unten zum Download.