Der Staat darf künftig öffentliche Aufträge bis zu einem Wert von 143.000 Euro direkt, also ohne vorherige Ausschreibung, vergeben. Der Schwellenwert für Direktvergaben wird von zuvor 100.000 Euro angehoben, teilte das Justizministerium am Freitag mit.
Bürokratieabbau bei Vergabe
Durch die neue Grenze sollen öffentliche Aufträge schneller und einfacher an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben und so Bürokratie abgebaut werden. Für Bauaufträge gelten höhere Schwellenwerte.
(Quelle: APA)