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Bund darf Aufträge bis 143.000 Euro direkt vergeben

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Der Staat darf künftig öffentliche Aufträge bis zu einem Wert von 143.000 Euro direkt, also ohne vorherige Ausschreibung, vergeben. Der Schwellenwert für Direktvergaben wird von zuvor 100.000 Euro angehoben, teilte das Justizministerium am Freitag mit.

Bürokratieabbau bei Vergabe

Durch die neue Grenze sollen öffentliche Aufträge schneller und einfacher an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben und so Bürokratie abgebaut werden. Für Bauaufträge gelten höhere Schwellenwerte.

(Quelle: APA)

©Stadtratte/iStock