IMPULS
Emir Prcić und Arnold Autengruber
Emir Prcić (ANKÖ), Arnold Autengruber (CHG)
Mehr Spielraum bei Vergaben - aber sauber dokumentieren
Kurz gesagt: Einfachere Vergaben bleiben rechtlich sauber, wenn Auftragswert, Wettbewerb, Eignung und Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Worum geht es?
Die BVergG-Novelle 2026 erweitert den Spielraum für rasche und regionale Beschaffungen. Prcić und Autengruber zeigen zugleich die typischen Stolperfallen: veraltete Auftragswertschätzungen, nicht vergleichbare Angebote, ungeprüfte Unternehmen und eine lückenhafte Dokumentation.
Drei Kernerkenntnisse
Direktvergaben sind bei Bauaufträgen unter 200.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unter dem aktuell maßgeblichen Wert von 140.000 Euro möglich.
Über 50.000 Euro muss sich der Auftraggeber grundsätzlich um zumindest drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte bemühen. Sachliche Gründe für weniger Angebote sind zu dokumentieren.
Vergaberecht gilt ab dem ersten Cent. Zusammengehörige Aufträge dürfen nicht künstlich geteilt werden. Auch Datenschutz und der Einsatz fremder KI-Dienste bei Angebotsunterlagen verlangen besondere Vorsicht.
Was bringt das der Gemeinde?
Eine gut vorbereitete Direktvergabe ermöglicht rasches Handeln und regionalen Wettbewerb, ohne bei Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit Abstriche zu machen.
Nächster sinnvoller Schritt
Vor jeder Beschaffung Gesamtauftragswert, Verfahren, Vergleichsangebote, Eignung und Dokumentation anhand einer kurzen internen Checkliste prüfen.