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Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag 2026 – Martin Paar

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IMPULS

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Martin Paar

Rechtsanwalt

Entscheiden statt vor der Haftungsfalle erstarren

Kurz gesagt: Sorgfältige Einzelfallprüfung und nachvollziehbare Begründung ermöglichen Entscheidungen und begrenzen Haftungsrisiken.

Worum geht es?

Martin Paar erläutert die Amtshaftung als Haftung des Rechtsträgers für rechtswidriges und schuldhaftes Handeln seiner Organe in der Hoheitsverwaltung. Beispiele aus Bauverfahren, behördlichen Auskünften und der Gefahrenpolizei zeigen, worauf es in der Praxis ankommt. Er behandelt außerdem Aufforderungsverfahren, gerichtliche Geltendmachung und einen möglichen Organregress.

Drei Kernerkenntnisse

Für einen Amtshaftungsanspruch müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Hoheitliche Tätigkeit und Privatwirtschaftsverwaltung sind rechtlich zu unterscheiden.

Entscheidend ist eine vertretbare Rechtsauffassung: Sachverhalt prüfen, einschlägige Rechtsprechung berücksichtigen, Abwägungen begründen und die beschlossene Maßnahme tatsächlich umsetzen.

Die Aussage, Bürgermeister hafteten niemals persönlich, wäre zu absolut. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ein Regress gegen das handelnde Organ möglich sein.

Was bringt das der Gemeinde?

Eine geordnete Entscheidungsdokumentation schafft Sicherheit, ohne notwendige Entscheidungen aus Angst vor einer möglichen Haftung zu blockieren.

Nächster sinnvoller Schritt

Sachverhalt, Rechtsgrundlage, Abwägung, Zuständigkeit, Freigabe und Umsetzung nachvollziehbar festhalten. Bei Unsicherheit frühzeitig fachliche Unterstützung einholen.

©Erich Marschik