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Baukartell: Muster-GR-Beschluss zum Abruf der BBG-Rahmenvereinbarung

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Das Baukartell ist das größte bundesweite Kartell der 2. Republik mit Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen als Hauptgeschädigte. Dass die Betroffenen Schadenersatzansprüche haben und auch angehalten sind, diese durchzusetzen, ist klar. In den letzten Wochen wurde bekannt, dass Gemeinden die Möglichkeit für eine Geltendmachung potentieller Schadenersatzansprüche aus dem Baukartell haben – so im Besonderen im Wege der Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers durch Abruf aus der Rahmenvereinbarung der BBG.

Muster Beschluss und Vollmacht

Die erforderlichen Schritte, um die Dienste des Prozessfinanzierers in Anspruch zu nehmen, entnehmen Sie dem Dokument anbei. Wichtig: Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Einen Muster-Gemeinderatsbeschluss zur Orientierung stellt der Österreichischen Gemeindebund zur Verfügung. Der Entwurf sollte die Anforderungen der Gemeindeordnungen sämtlicher Bundesländer erfüllen. Es wird jedoch ersucht, (insb. in Städten mit eigenem Statut) dies zu prüfen und den Text gegebenenfalls zu adaptieren.

Die im Muster-Beschluss als Beilage angeführte anwaltliche Vollmacht finden Sie ebenso anbei zum Download. Diese dient lediglich der Kenntnisnahme und ist erst nach positiver Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche (nach Übermittlung und Aufforderung durch den Prozessfinanzierer) unterfertigt zu retournieren.