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Wie Vorzugsstimmen richtig vergeben werden

6.10.2017 – Damit Gemeinden ihre Bürger/innen richtig über die Vergabe von Vorzugsstimmen informieren können, hat das BMI ein Informationsblatt aufgelegt, das in den Wahllokalen angebracht werden soll.

Die Vergabe von Vorzugsstimmen ist auch bei der bevorstehenden Nationalratswahl ein wichtiges Element des Wahlvorganges. Das Innenministerium als oberste Wahlbehörde hat nun ein Informationsblatt aufgelegt, das genau darüber informiert, wie Vorzugsstimmen rechtsgültig vergeben werden können.

Die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden werden darum gebeten, dieses Info-Blatt auszudrucken und gut sichtbar im Wahllokal (außerhalb der Wahlzelle) anzubringen. Natürlich kann und soll diese Information, wenn möglich, darüber hinaus auch via soziale Medien, Newsletter oder Homepages von den Gemeinden bekannt gemacht werden.

Grundsätzlich ist die Vergabe von bis zu drei Vorzugsstimmen möglich:

EINE für eine/n Kandidat/in des Bundeswahlvorschlags
EINE für eine/n Kandidat/in des Landeswahlkreises
EINE für eine/n Kandidat/in des Regionalwahlkreises

Wichtig ist: Der/Die Kandidat/in, an die die Vorzugsstimme vergeben wird, muss jener Partei angehören, die zuvor als Partei mit einem Kreuz ausgewählt wurde.

Klicken Sie das Bild direkt an, um das Informationsblatt als PDF zu downloaden.

Information zur Vergabe einer Vorzugsstimme

Dieses Informationsblatt soll in den Wahllokalen, allerdings außerhalb der Wahlzelle, gut sichtbar angebracht werden.