Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Verfassungsgericht kippt Einheitsbewertung

Dass die Einheitswerte als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer seit mehr als 50 Jahren in Deutschland nicht mehr angepasst wurden, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, hat nun das Bundesverfassungsgericht in Deutschland festgestellt. Das dürfte auch Auswirkungen auf Österreich haben.

Ein wegweisendes Urteil wurde im deutschen Karlsruhe gefällt: Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung wurden in Deutschland seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst. Tatsächlich sollen diese aber im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden, um an den realen Verhältnissen zu bleiben. Dies wurde aber ähnlich wie in Österreich seit vielen Jahren nicht mehr gemacht. Daher hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht nun festgestellt, dass dies dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes widerspricht. „Die Besteuerung entfernt sich immer weiter von den aktuellen, realen Verhältnissen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senat, Ferdinand Kirchhof.

Grundsteuer wichtiger Posten in Gemeindebudgets

Der Einheitswert definiert den Wert eines Grundstücks zu einem festgelegten Zeitpunkt. Für Westdeutschland ist dies das Jahr 1964, für Ostdeutschland das Jahr 1935. Deutschlandweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. Diese bringt einen Ertrag von fast 14 Milliarden Euro pro Jahr und ist damit eine zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.

Wegen der seit Jahrzehnten nicht erfolgten Neufeststellung der Einheitswerte kommt es seit geraumer Zeit dazu, dass Gleiches nicht mehr gleich und Ungleiches nicht mehr ungleich behandelt wird und die Höhe der Grundsteuer nicht mehr die tatsächlichen Wertrelationen wiederspiegelt. Stimmen die Relationen von alten und neuen Gebäuden beispielsweise nicht mehr, wenn aus einem Arbeiterstadtteil ein teures In-Viertel geworden ist.

Gericht gibt Gesetzgeber Übergangsfrist

Innerhalb einer Übergangsfrist bis Ende 2019 ist der Gesetzgeber gefordert, eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Für die Umsetzung der neuen Bewertungsbestimmungen wurde eine zusätzliche Fortgeltung der bisherigen Regelungen bis zum Jahr 2024 festgelegt.

©DStGB
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, verlangt nun eine rasche Lösung der seit Jahren bekannten Problematik. ©DStGB

Neues Modell ohne Steuererhöhungen möglich?

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund sind Bund und Länder in der Pflicht, die notwendige Reform dieser existenziell wichtigen kommunalen Steuerquelle rasch umzusetzen. „Die Grundsteuer muss nun endlich auf eine neue gerechte und rechtssichere Grundlage gestellt werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg in einer ersten Reaktion.

Ähnlich wie in Österreich wurde auch in Deutschland ein Reformvorschlag erarbeitet, lediglich an der Umsetzung haperte es bisher. „Der im Herbst 2016 vom Bundesrat mehrheitlich beschlossene Gesetzentwurf zusammen mit dem Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer zugewiesen wird, ist ein guter und richtiger Ansatz. Er enthält eine Kombination aus Bodenwert und pauschaliertem Gebäudewert als neue Berechnungsgrundlage. Bund und Länder sollten dies nun zügig umsetzen“, so Landsberg abschließend. Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärte, dass er eine neue Form der Besteuerung sicher stellen wolle, ohne dass es dabei zu Steuererhöhungen komme.

Ähnliches Problem auch in Österreich

Bereits in mehreren Erkenntnissen hat auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) klar zum Ausdruck gebracht, dass die heimische Einheitsbewertung nicht mehr die tatsächlichen Wertrelationen wiedergibt. Mehr oder weniger deutlich war den Erkenntnissen zu entnehmen, dass eine Aufhebung bisher nur deswegen nicht erfolgt ist, da es sich bei der Grundsteuer im Vergleich zu anderen Abgaben um eine Bagatellsteuer handelt. Diese Argumentation wird nun für die heimischen Verfassungsrichter schwieriger werden, schließlich sind die Bürger in Deutschland ähnlich gering von der Grundsteuer belastet wie in Österreich. Der Druck auf Finanzminister Löger, den in den Finanzausgleichsverhandlungen Ende 2016 vereinbarten Reformprozess, der leider seit einigen Monaten auf Eis liegt, zu intensivieren, wird damit wieder deutlich steigen.

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht kippte am 10. April 2018 die Einheitswerteregelung als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, weil sie seit 50 Jahren nicht mehr angepasst wurden. ©epitavi - Fotolia.com