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Sondereffekt bringt plus 8,8 Prozent

17.10.2016 – Die nachsommerliche Flaute bei den Ertragsanteilen wird mit einem Plus von 8,8 Prozent beendet. Ursache für dieses vorübergehende Hoch sind Sondereffekte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Endlich wieder einmal eine gute Nachricht bei den Ertragsanteilen: Nach den Einbrüchen der vergangenen vier Monate gibt es nun ein herbstliches Hoch bei den Vorschüssen für November. Für die Gemeinden ohne Wien sollen sie um 8,8 Prozent steigen.

Einmaleffekt sorgt für Zwischenhoch

Die Vorschüsse auf die Ertragsanteile basieren auf den Abgabeneinnahmen des zweit vorangegangenen Monats. Und der von Sondereffekten (ESt und KöSt) und deutlichen Zuwächsen bei der Mineralölsteuer gekennzeichnete Abgabenerfolg im September führt nun bei den aktuellen November Vorschüssen zu einem in diesem Ausmaß nicht erwarteten Plus von 8,8 Prozent für die Gemeinden ohne Wien. Bei der Bundeshauptstadt beträgt das Plus aufgrund der in Wien derzeit gegenüber dem Vorjahr etwas unterdurchschnittlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aktuell 8,5 Prozent. Es wird sich noch bei den Dezember-Vorschüssen zeigen, ob diesem November-Hoch Einmal- oder Vorzieheffekte zugrunde gelegen sind.

Größte Zuwächse für Kärntner Gemeinden

Mit einem Schlag liegen die bisherigen Vorschüsse 2016 somit wieder im Soll der heurigen Jahresprognose des Finanzministeriums von rund plus 1,5 Prozent gegenüber 2015. Länderweise gesehen legten die November-Vorschüsse am stärksten in Kärnten (+12,0%) und am geringsten in Oberösterreich (+7,3%) zu.

Effekte auf Budgetvoranschläge der Gemeinden

Die für die kommende Budgeterstellung nicht unwesentliche Prognose für das Wachstum der 2017er Ertragsanteile gegenüber 2016 stellte sich zuletzt mit plus zwei bis zweieinhalb Prozent etwas besser dar. Man muss jedoch auch berücksichtigen, dass es im Ausgangsjahr 2016 eine Steuerreform und damit eine niedrige Ausgangsbasis gegeben hat. Derzeit wird auch über größere Reformen bei der künftigen Verteilung der Ertragsanteile im neuen Finanzausgleichsgesetz verhandelt, womit die Zuwächse bei den Ertragsanteilen für 2017 eher zurückhaltend veranschlagt werden sollten.

Vergleich_Oesterreich_November_2015_und_2016