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Schulpflichtmatrik: Zentrale Register statt Bürokratiewahnsinn

18.1.2018 – Beharrlichkeit und Überzeugungskraft haben geholfen: Ab September 2019 müssen Gemeinden die Schulpflichtmatrik nicht mehr führen, da bestehende Register dazu abgeglichen werden.

„Zur Ermittlung der der allgemeinen Schulpflicht unterliegenden Kinder ist von den Ortsgemeinden ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet wohnenden schulpflichtigen Kinder (Schulpflichtmatrik) zu führen.“ So lautet die Bestimmung des § 16 Schulpflichtgesetz, die Gemeinden verpflichtet, alljährlich eine Schulpflichtmatrik zu führen, damit anhand dieses Verzeichnisses die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht kontrolliert werden „kann“. Ab 1. September 2019 ist damit Schluss.

Beharrlichkeit und Überzeugungsarbeit waren nötig, damit diese längst nicht mehr zeitgemäße Art der Kontrolle, die Jahr für Jahr viel Ärger und Aufwand verursacht, aber de facto keine bzw. nur eine lückenhafte Kontrolle bietet, durch ein zeitgemäßes System ersetzt wird, das tatsächlich eine lückenlose Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht gewährleistet.

Mag. Bernhard Haubenberger
Mag. Bernhard Haubenberger ist Jurist beim Österreichischen Gemeindebund. ©Thomas Max/Kommunal

Abgleich der zentralen Register

Seit Jahren fordert der Österreichische Gemeindebund, bestehende Daten und Register zu nutzen um im Wege einer Verschneidung der Daten die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht zu gewährleisten.
Seitens des Österreichischen Gemeindebundes wurde vorgeschlagen, anstelle der Führung einer Schulpflichtmatrik durch die Gemeinden zentral einen Abgleich der Schülerdaten im Bildungsdokumentationsregister mit dem Zentralen Melderegister durchzuführen. Dieser Abgleich würde, da die meisten Schüler ohnedies die Schulpflicht erfüllen, nur jene strittigen Fälle ausweisen, in denen Schüler wohl gemeldet, aber nicht im Bildungsdokumentationsregister aufscheinen. Der Aufwand der Kontrolle der Erfüllung der Schulpflicht dieser wenigen Schüler würde sich im Vergleich zum jetzigen System in engen Grenzen halten.

Bundesrechenzentrum übernimmt Aufgabe

Dieser Vorschlag wurde mit der letzten Novelle des Pflichtschulgesetzes aufgegriffen: Die Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht wird ab September 2019 in der Weise erfolgen, dass die Bundesrechenzentrum GmbH als IT-Dienstleisterin der Bildungsdirektionen bestimmte gemäß Bildungsdokumentationsgesetz verfügbare Daten mit bestimmten Daten, die der Bundesminister für Inneres aus dem Datenbestand des zentralen Melderegisters zur Verfügung stellt, automationsunterstützt abgleicht. Diejenigen Datensätze, denen zufolge nach Meldegesetz gemeldete Personen in schulischen Meldungen nicht aufscheinen, sind der Bildungsdirektion zu übermitteln. Diese hat sodann für die Erfüllung der Schulpflicht durch die betroffene Person Vorkehrungen zu treffen, allenfalls (als letzten Schritt) Strafverfahren einzuleiten.

Künftig wird das Bundesrechenzentrum diese Aufgabe übernehmen. © Kzenon – Fotolia.com