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Datenschutz: Welche Informationspflichten haben Gemeinden?

4.12.2017 – Bereits nach dem derzeitigen Datenschutzgesetz haben Gemeinden in bestimmten Fällen Informationspflichten gegenüber Bürgern zu erfüllen. Mit der ab Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung werden diese Pflichten konkretisiert und teilweise erweitert.

Werner Pilgermair, Datenschutzexperte bei der Witisa Wirtschaftstreuhand in Innsbruck, schreibt in seinem Beitrag, der in der RFG-Zeitschrift vom Dezember 2017 erschienen ist, über die Änderungen und mögliche Auswirkungen auf die Praxis. Denn je nachdem, ob die Daten beim Betroffenen selbst oder bei anderen Quellen erhoben werden, kann die Information umfangreicher sein oder gänzlich ausfallen.

Die Dezember Ausgabe der Zeitschrift für Recht und Finanzen (RFG) bietet aber viele weitere wichtige Themen wie die VRV 2015. Hier geht es um nicht weniger als die völlige Umstellung der Gemeindehaushalte in den nächsten Jahren. Daher ist dieses Themenfeld auch nicht in einem Beitrag vollständig behandelbar, wir haben uns entschieden, den diesbezüglichen Beitrag von Veronika Meszarits auf mehrere Teile zu splitten. Der erste Teil erläutert anhand einer Beispielgemeinde, worauf Sie achten sollten.

Ebenso interessant und bedeutsam ist der Beitrag von Peter Bußjäger und Christoph Schramek, zwei ausgewiesene Föderalismus-Experten. Sie befassen sich mit einem Vergleich der Gebarungsprüfungen von Gemeinden durch die Gemeindeaufsichtsbehörden. Da gibt es durchaus unterschiedliche Zugänge in den einzelnen Bundesländern. Für die Gemeinden sind solche Prüfungen sehr wichtig, um Verbesserungsvorschläge zu bekommen, aber auch ihre einwandfreie Haushaltsführung von unabhängiger Stelle bestätigt zu bekommen.

Die Fortsetzung eines Beitrages zum Thema Risikomanagement können Sie als zweiten Teil eines schon erschienenen ersten Beitrags in diesem Heft lesen. Anhand von praktischen Beispielen erklären die Autoren, wie umfangreich kommunales Risikomanagement ausgestaltet werden kann oder soll. Diese Form des Managements ist aus Sicht der Autoren keine „nur mögliche“ Organisationsform, sondern sogar eine zwingende Notwendigkeit, wenn man Haftungsrisken minimieren und Vermögensschäden ausschließen will.

Noch einen vierten Beitrag haben wir zum Thema Finanzen für Sie vorbereitet, darin wird der Frage nachgegangen, wie Kommunen mit der Immobilienertragssteuer umgehen können, auch im Zusammenhang mit ausgegliederten Rechtsträgern der Gemeinde. Ergänzt wird dieses Heft durch einen spannenden Beitrag, der sich mit Rechtsfragen der (Klein)wasserkraft beschäftigt. Dazu gibt es viele offene Fragen, die Ferdinand Kerschner in seinem Beitrag zu klären versucht.

Inhalt der RFG-Zeitschrift 4/2017:

  • Rechtsmäßigkeitskontrolle:
    • Gebarungsprüfung im Rahmen der Gemeindeaufsicht (Peter Bußjäger und Christoph Schramek)
    • VRV 2015 anschaulich erklärt – Teil 1 (Veronika Meszarits)
    • Risikomanagement in Gemeinden – Teil 2 (Gerhard Pircher, Philipp Lenger und Stefan Schury)
  • Steuer-Radar
  • Datenschutzrechtliche Informationspflichen für Gemeinden (Werner Pilgermair)
    • Die Immobilienertragsteuer (Katrin Bärnthaler)
    • Rechtsfragen der (Klein-) Wasserkraft (Ferdinand Kerschner)

 

Infos zur RFG-Zeitschrift:

Die Zeitschrift „Recht und Finanzierung für Gemeinden“ (RFG) erscheint zumindest vier Mal jährlich und informiert Gemeinden und deren Berater aktuell und praxisnah über wichtige Fragen des Kommunalrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und des kommunalen Finanzwesens.

Der Bezugspreis für das Abo 2018 beträgt 147 Euro,
für Mitglieder des Österreichischen Gemeindebundes 117,60 Euro
(inkl. Versand in Österreich).
Einzelhefte 2018 kosten 44,10 Euro.
Kennenlern-Abonnement: 2 Hefte EUR 20,–

Darüber hinaus gibt es die RFG-Schriftenreihe, die allen Gemeinden kostenfrei zugestellt wird und auf kommunalnet.at sowie auf www.gemeindebund.at zum Download zur Verfügung steht. In einem Band einer Schriftenreihe wird jeweils ein Thema sehr ausführlich behandelt.

 

Hier können Sie Ihr RFG-Zeitschriften-Abo bestellen: