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Regionalentwicklungsgesetz beschlossen

21.11.2017 – Autonome Entscheidungen für eine maßgeschneiderte Entwicklung der steirischen Regionen sollen durch das neue Landes- und Regionalentwicklungsgesetz garantiert werden. Für die Gemeinden ändert sich dadurch einiges.

„Arbeit, Aufschwung, unbürokratische Betriebsansiedelungen, rasche Entscheidungen und aktive Beteiligung“, darum geht’s beim neuen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz, wenn man Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer fragt. Mit dem Gesetz wird die Zusammenarbeit in den Regionen auf neue Beine gestellt. Grundlage für alle Bemühungen soll ein Masterplan für die Steiermark bilden, bei dessen Entwicklung auch die Gemeinden, vertreten durch ihre Bürgermeister/innen, ein gewichtiges Wort haben werden. Die Steirer haben sich für die Entwicklung ihres Gesetzes die Systeme in der Schweiz und den deutschen Bundesländern zum Vorbild genommen.

One-Stop-Shop-Prinzip

Jochen Werderitsch, Manfred Wegscheider, LH-Stv. Michael Schickhofer und Gerd Krusche (v.l.) präsentierten im Juli 2017 einen Teil des Masterplans für die Obersteiermark Ost.© Land Steiermark/Fladischer
Jochen Werderitsch, Manfred Wegscheider, LH-Stv. Michael Schickhofer und Gerd Krusche (v.l.) präsentierten im Juli 2017 einen Teil des Masterplans für die Obersteiermark Ost.© Land Steiermark/Fladischer

Anstatt für Genehmigung und Finanzierung zu jeder einzelnen Landesabteilung „laufen“ zu müssen, wird mit dem neu geschaffenen Regional- entwicklungsressort eine Stelle für die Anliegen der Regionen in diesem Bereich zuständig sein und die Ansuchen koordinieren.

Bei den bereits umgesetzten Projekten bei der Entwicklung der Fläche des ehemaligen Dampfkraftwerks (ÖDK) in Voitsberg oder der Ansiedlung des Stahlwerkes in Kapfenberg wurden unterschiedliche Institutionen zusammengebracht, um so einen Mehrwert für die Region zu erreichen. So konnte bei der Ansiedlung des Stahlwerks gezeigt werden, dass die dafür wichtigen Arbeitskräfte mit der richtigen Ausbildung ausgerechnet in der Region um Kapfenberg zu finden sind. Das gab am Ende den Ausschlag, dass sich die Firma dort ansiedelte. Neben den regionalspezifisch festgesetzten Zielen, sollen durch die Regionalentwicklung Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert, attraktive Standorte für Betriebe entwickelt, zielgruppenangepasste Mobilitätslösungen konzipiert, die Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur qualitativ verbessert, eine attraktive Freizeitinfrastruktur angeboten und die natürlichen Ressourcen geschützt werden.

Autonomie für Regionen und Basisfinanzierung

Der Gemeindebund Steiermark war wesentlich in die Entwicklung des Regionalentwicklungsgesetzes eingebunden. Präsident LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger betont: „Uns war es sehr wichtig, dass die Regionen und damit die Gemeinden autonom über die Verwendung der Mittel verfügen können. Mit dieser Basisfinanzierung für Regionsprojekte von 12,5 Millionen Euro, bei der auch die Gemeinden die Hälfte mitfinanzieren, werden die Bestimmungen aus dem Finanzausgleich, wonach bis zum Jahr 2019 ein Anteil von zumindest 15 Prozent der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für regionale Projekte verwendet werden muss, umgesetzt.“

Die Bestimmung findet sich in §12 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017: Die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sind von den Ländern auf Basis landesrechtlicher Regelungen für folgende Zwecke zu verwenden:

  1. Förderung bestehender und zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit einschließlich solcher in Form von Gemeindeverbänden,
  2. Unterstützung strukturschwacher Gemeinden,
  3. Förderung von Gemeindezusammenlegungen einschließlich solcher, die in den jeweils letzten zehn Jahren erfolgt sind,
  4. landesinterner Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden unter Bedachtnahme auf weitere landesrechtliche Finanzkraftregelungen,
  5. Bedarfszuweisungen an Gemeinden.

In den Jahren bis 2019 sind zumindest 15 Prozent und ab dem Jahr 2020 zumindest 20 Prozent der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für die Zwecke gemäß den Z 1 bis 3 zu verwenden. In einzelnen Jahren nicht für diese Zwecke verwendete Mittel können für die weiteren Zwecke verwendet werden, allerdings sind die genannten Prozentsätze bei der Gesamtbetrachtung der Finanzausgleichsperiode zu erreichen. Die Länder informieren den Bundesminister für Finanzen zumindest alle zwei Jahre über die Verwendung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel.

Transparente, regional angepasste Mittelzuteilung

Für die Regionalentwicklung werden damit 12,5 Millionen Euro für Projekte und das Management zur Verfügung gestellt. Die Hälfte, 6,186 Millionen Euro, kommt im Zuge eines Vorwegabzugs von Bedarfszuweisungsmitteln, von den Gemeinden. Das Land trägt nochmal Mittel in derselben Höhe bei.

Wieviel jede Region bekommt ist unterschiedlich. Aus den Gemeindemitteln werden jeder Region fünf Euro pro Einwohner angerechnet, die aus den Bedarfszuweisungsmitteln den Regionen quartalsweise direkt zugeteilt werden. Die Mittel können auch für den Eigenmittelanteil für interkommunale bzw. regionale Projekte (z.B. im Rahmen von EU-Programmen wie LEADER oder INTERREG) verwendet werden. Mittel, die am Ende eines Geschäftsjahres nicht aufgebraucht wurden, können in das nächste Budgetjahr mitgenommen werden.

Der Beitrag des Landes setzt sich aus einem Sockelbetrag für jede Region in der Höhe von 500.000 Euro und einem variablen Anteil zusammen. Der variable Anteil wird nach Einwohnerzahl, Fläche und Steuerkraft-Kopfquote zugeteilt. Diese Mittel können vom Regionalverband, von der Regionalentwicklungs-Gesellschaft sowie auch dritten Projektträgern beansprucht werden, sofern das Projekt zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beiträgt und weitere Kriterien, die in der regionalen Entwicklungsstrategie als Selektionskriterien festgelegt wurden, erfüllt.

Neuerungen bei Regionalverbänden

Durch die Neuregelung soll den sieben Regionen (Liezen, Obersteiermark Ost, Obersteiermark West, Oststeiermark, Südoststeiermark, Südweststeiermark und steirischer Zentralraum) eine eigene Rechtspersönlichkeit eingeräumt werden. Die Rechtsperson „Regionalverband“ entsteht durch das Gesetz und ist ex lege rechts- und handlungsfähig. Die einzelnen Gemeinden einer Region werden von ihren jeweiligen Bürgermeister/innen vertreten. Diese nehmen die jeweiligen Interessen als Mitglieder der Organe des Regionalverbandes (Regionalversammlung und -vorstand) wahr und wirken auf diese Weise an der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien mit. Eine Haftung der Gemeinden bzw. des Landes Steiermark ist ausgeschlossen. Vom Land wird es einheitliche Mustersatzungen für alle Regionen geben.

Neben dem Regionalverband ist die Errichtung von Regionalentwicklungs-Gesellschaften pro Region gesetzlich vorgesehen. Diese werden für die operative Durchführung zuständig sein.

Alle Details zum neuen Gesetz entnehmen Sie bitte der links zum Download angebotenen Unterlagen. Das neue Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Das neue Regionalentwicklungsgesetz wurde am 14. November 2017 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Landtag beschlossen. ©Landtag Steiermark/Grumet