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Recht: Bgld. Gemeinden nicht mehr für Feuerbeschau zuständig

Entbürokratisierung und die Entlastung der Kommunen stehen im Mittelpunkt der Novellen des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994 und des Kehrgesetzes 2006, die nach umfassenden Parteiverhandlungen der Landtagsklubs sowie der Gemeindevertreterverbände und der Rauchfangkehrerinnung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit 1. Juli 2014 wird die Feuerbeschau als Aufgabe der Kommunen praktisch abgeschafft. Die Berufsgruppe der Rauchfangkehrer soll das in Zukunft übernehmen, da diese im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin die Kehrobjekte aufsuchen.

Gemeindebund-Präs. LAbg. Leo Radakovits, ÖVP-KO LAbg. Rudolf Strommer, LH-Stv. Franz Steindl, SPÖ-KO LAbg. Christian Illedits und GVV-Präsident LAbg. Erich Trummer freuen sich über den Verhandlungserfolg. ©Bgld. Landesmedienservice

Einführung von Risikoklassen, die die Prüfintervalle bestimmen

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die eine Feuerstätte ohne feste Brennstoffe betreiben, fällt die Feuerstättenbeschau künftig gänzlich weg. Die restlichen Feuerstätten werden in Risikoklassen eingeteilt, die die Prüfintervalle bestimmen.

Die alte Regelung war in der Praxis für die Kommunen schwer einzuhalten, da jedes Einfamilienhaus alle zwölf Jahre durch die Feuerbeschaukommission überprüft werden musste. Zudem verursachte sie durch die Zusammensetzung der Kommission von mindestens vier Personen hohe Kosten. Für die neue Feuerbeschau wird lediglich eine Gebühr von 14 Euro verordnet.

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