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Neuauflage der RFG-Schriftenreihe “Gemeindeabgaben im Insolvenzverfahren”

12.5.2015 – Seit der ersten Auflage dieses RFG-Bandes aus dem Jahr 2003 hat sich das österreichische Insolvenzrecht umfassend geändert, sodass eine Neuauflage erforderlich geworden ist. Durch diesen auf die aktuelle Gesetzeslage abgestimmten Band haben Gemeindemandatare und Mitarbeiter wieder ein verlässliches Nachschlagewerk.

Mit dieser RFG-Schriftenreihe erhalten Sie einen Überblick zum Ablauf des Insolvenzverfahrens. Die Sonderregelungen bezüglich der öffentlichen Abgaben in der Insolvenz werden etwas ausführlicher dargestellt. Das dem eigentlichen Insolvenzverfahren vorgeschaltete freiwillige Unternehmensreorganisationsverfahren nach dem Unternehmenreorganisationsgesetz (URG) wird im Rahmen dieser Broschüre nicht behandelt.

Links zu Mustern ergänzen Praxis-Leitfaden

Noch praxistauglicher wird der Leitfaden, der in der MANZ-Reihe „Recht und Finanzen für Gemeinden“ (RFG) erscheint, durch grau hinterlegte Tipps und Hinweise auf im Internet verfügbare Muster und hilfreiche Links. Die Neuauflage haben der Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Dr. Walter Leiss, und der Jurist der Oberösterreichischen Gemeindebundes, Mag. Franz Flotzinger, gemeinsam erarbeitet, wodurch die gemeindenahe Sichtweise garantiert ist. 

Infos zur RFG-Schriftenreihe

Die Schriftenreihe „Recht und Finanzierung für Gemeinden“ (RFG) wird allen Gemeinden kostenfrei zugestellt und auf www.kommunalnet.at sowie auf www.gemeindebund.at zum Download zur Verfügung gestellt. In einem Band einer Schriftenreihe wird jeweils ein Thema sehr ausführlich behandelt.

Verlag: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Seiten: 32
Herausgeber: Dr. Walter Leiss, Mag. Franz Flotzinger
ISBN: 978-3-214-03823-6

Darüber hinaus gibt es auch die vier Mal jährlich erscheinende RFG-Zeitschrift, die die Gemeinden und deren Berater aktuell und praxisnah über wichtige Fragen des Kommunalrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und des kommunalen Finanzwesens informiert.