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Mödlhammer: “Zweistufiger Finanzausgleich wäre gerechter”

16.4.2015 – Die drei großen Reformbrocken Haushaltsrecht, Grundsteuer und Finanzausgleich, die die Gemeinden schon viele Jahre beschäftigen dürften aufgrund des Reformstaus nun endlich angegangen werden. Im Bereich des Haushaltsrechts dürften die Verhandlungen – zumindest was die Länder betrifft – kurz vor dem Abschluss stehen. 

Modernes Haushaltsrecht ohne Millionenbelastungen für Gemeinden

„Die vollständige Umsetzung des vom Bund vorgeschlagenen doppischen Haushaltsrechtes würde alleine die Gemeinden rund 200 bis 250 Mio. Euro pro Jahr kosten“, warnt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer im Zuge des Treffens aller für Gemeinden zuständigen Landesräte in St. Pölten. „Es gibt praktikable andere Lösungen, welche die von der EU vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen, aber bei weitem nicht mit so großem Aufwand verbunden sind“, so Mödlhammer. Die Umsetzung des vom Gemeindebund vorgeschlagenen Modells würde hingegen nur Kosten von 20 bis 50 Mio. Euro verursachen, „einen Teil davon könnte man sogar vermeiden, indem die Gemeinden noch enger zusammen arbeiten und ihre Erfahrungen teilen.“

Gemeindebund fordert „realisierbare Lösung“

Der Gemeindebund-Vorschlag für ein kommunales Vier-Komponenten-System sieht die Beibehaltung des Rechnungsabschlusses (inkl. der bewährten Darstellung von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt)  vor, ergänzt um einen Ergebnishaushalt, einen Vermögenshaushalt (Bilanz) und eine Finanzierungsrechnung. „Damit – und mit einigen weiteren Anpassungen – wären alle Erfordernisse des Rechnungshofes und der EU erfüllt“, so Mödlhammer. „In dieser Form können wir das innerhalb von zwei bis drei Jahren umsetzen.“

Sogar in Deutschland ist man von der unreflektierten Einführung doppischer Systeme schon abgekommen. In einer Entschließung des Bundestages im März des heurigen Jahres wird ausdrücklich vor den Folgen einer flächendeckenden Einführung des doppischen Haushaltsrechtes gewarnt und die Wahlfreiheit zwischen den beiden Systemen gefordert. 

Grundsteuer: Gemeinden sollen Bewertungen machen

Auch für die Reform der Grundsteuer legt der Gemeindebund einen sehr konkreten Vorschlag auf den Tisch. „Wir haben hier zwei Aufgabenstellungen zu lösen“, so Mödlhammer. Zum einen bedürfe es einer Reform, die auch vor den Höchstgerichten halte. Die jetzige Form der Grundsteuer muss ja laut VfGH repariert werden. „Zum anderen wollen wir natürlich, dass die seit den 70er Jahren kaum veränderten Einheitswerte neu festgesetzt werden. Auf diesen Einheitswerten beruht ja die gesamte Grundsteuer.“

Dazu, so Mödlhammer, müsse man einen Systemfehler bereinigen. „Derzeit sind die Finanzämter – also Behörden des Bundes – für die Bewertung von Liegenschaften zuständig. Es ist fast logisch, dass sie keine Neubewertungen vornehmen, schließlich hat ja der Bund nichts von der Grundsteuer, weil es eine reine Gemeindesteuer ist.“  Es wäre also sinnvoll, dass die Gemeinden für die Bewertung von Grundstücken und Häusern selbst zuständig sind, um die entstandenen Bewertungsrückstände mittelfristig abarbeiten zu können.

„Das ist eine Methodik, die relativ leicht flächendeckend umsetzbar ist“, sagt Mödlhammer. „Und sie würde den Stillstand in dieser Thematik, der seit den 70er Jahren herrscht, endlich beenden. Wir haben das Altlengbacher Modell den politisch und sachlich Verantwortlichen im Finanzministerium vorgelegt und wollen nun so rasch es geht darüber verhandeln. Aus meiner Sicht muss man damit nicht bis zum Finanzausgleich warten.“

Finanzausgleich: Aufgaben endlich klar zuweisen

Der dritte wichtige Punkt auf der Gemeinde-Agenda ist der Finanzausgleich, dessen Neuverhandlung unmittelbar bevorsteht. „Ich halte es für ein Gebot der Stunde, dass wir einerseits einen aufgabenorientierten Finanzausgleich anstreben, der zudem alle Gemeinden gleich behandelt“, so Mödlhammer. Es soll für jede Gemeinde eine finanzielle Grundausstattung pro Einwohner geben, die in ganz Österreich gleich hoch ist. Darüber hinaus könne man Zusatzaufgaben dotieren, die mit zusätzlichen Mitteln dotiert werden. „Dieser zweistufige Finanzausgleich wäre sicherlich gerechter als das derzeitige System. Die finanzielle Gleichbehandlung von Menschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, „der abgestufte Bevölkerungsschlüssel sollte daher ersatzlos gestrichen werden“, so Mödlhammer.

Erneut mahnte Mödlhammer einen „Strukturausgleichsfonds“ für benachteiligte Gemeinden ein. „Ich glaube, dass wir dieses Instrument dringend brauchen, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Es gibt viele Gemeinden, die aufgrund ihrer geographischen Lage immer benachteiligt sein werden. Und trotzdem brauchen wir dort ein Minimalmaß an Infrastruktur.“

Die hohen Schuldenstände hat der Bund

Wolfgang Sobotka, Gemeinde-Landesrat in NÖ, schlug in vielen Themenfeldern in die gleiche Kerbe wie Mödlhammer. Die Gebietskörperschaften, die Überschüsse erzielt und Schulden abgebaut hätten, seien auch weiterhin die Wirtschaftsmotoren, zu klären sei allerdings die Frage, wer die Verantwortung für Entscheidung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen trage, betonte Sobotka und plädierte dafür, das Finanzvolumen gemeinschaftlich zu betrachten: „Die Länder und Gemeinden liegen bei 33 Prozent Finanzverantwortung und bei 14 Prozent des Schuldvolumens, der Bund aber bei 67 Prozent Finanzverantwortung und 86 Prozent des Schuldvolumens.“

Über die wirtschaftliche Lage und die bevorstehenden großen Reformvorhaben berieten sich die Gemeinderefrenten der Bundesländer mit den Vertretern von Gemeindebund und Städtebund.