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Jänner-Vorschüsse: Leichtes Minus zu Jahresbeginn

22.12.2016 – Nach dem starken Minus im Dezember haben sich die Ertragsanteile auch im Jänner noch nicht wieder erholt. In sechs Bundesländern sind die Vorschüsse auch im ersten Monat des Jahres negativ. Das beste Ergebnis mit +2,9 Prozent gibt es für die Tiroler Gemeinden.

Das neue Jahr startet bei den Vorschüssen in einigen Bundesländern aufgrund der rückläufigen Grunderwerbsteuer mit einem leichten Minus. Blickt man auf den Abgabenerfolg des November 2016 (Grundlage für die Jänner 2017-Vorschüsse) so zeigt sich, dass sich die Effekte der Lohnsteuer-Tarifreform auf der einen und die sehr guten Zuwächse bei der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer auf der anderen Seite weitgehend neutralisieren. Das leichte Minus der Gemeinden ohne Wien von 0,1 Prozent gegenüber den Vorschüssen für den Jänner 2016 ergibt sich damit aus dem gegenüber 2015 leicht gesunkenen November-Aufkommen an Grunderwerbsteuer.

Minus in sechs Bundesländern

Länderweise betrachtet stellen sich die Jänner-Vorschüsse der Gemeinden wie folgt dar: In jenen Bundesländern, wo die Grunderwerbsteuer gegenüber dem Vergleichsmonat November 2015 (durch Steuerreform-Vorzieheffekte stark erhöht) nicht oder nur gering gefallen ist, gibt es ein leichtes Plus bei den aktuellen Vorschüssen (Tirol, Vorarlberg und Salzburg). Dort wo die Grunderwerbsteuer am meisten rückläufig ist (in OÖ mit knapp -24% im Vergleich November 2016 zu 2015), ergibt sich auch das größte Minus bei den Jänner 2017 Vorschüssen. Somit können sich dieses Mal die Tiroler Gemeinden mit plus 2,9 Prozent über die höchsten Zuwächse bei den aktuellen Vorschüssen freuen, die oberösterreichischen Gemeinden müssen demgegenüber ein Minus von rund 1,3 Prozent gegenüber den Vorschüssen vom Jänner 2016 hinnehmen.

Neuer Abgabenschlüssel durch Finanzausgleich

Das neue Finanzausgleichsgesetz 2017, dass bereits der Berechnung der aktuellen Vorschüsse zugrunde liegt, wirkt sich hier wenn überhaupt nur marginal auf die Entwicklung der Vorschüsse aus, da die umfangreichen Änderungen sowohl bei der vertikalen Verteilung (Bund/Länder/Gemeinden) als auch bei der Bildung der Ländertöpfe der Gemeindeertragsanteile neutralisiert wurden. Für den interessierten Leser ist das neue FAG 2017 in einzelnen Punkten der PDF-Beilage zum Abgabenerfolg und den Vorschüssen ersichtlich. So lautet der einheitliche Abgabenschlüssel für die Gemeinden im Jahr 2017 11,848 Prozent, bis 2016 betrug er noch 11,883 Prozent, ab 2018 wird er 11,846 Prozent betragen. Neben diesem Schlüssel wurde auch der besondere Schlüssel für die Werbeabgabe (bis 2016: 86,917%) nunmehr auf den einheitlichen Abgabenschlüssel gesenkt. Den Gemeinden entstehen hieraus keine Mindereinnahmen, da im Gegenzug der bisherige Anteil der Gemeinden am EU-Beitrag (zuletzt rund 125 Mio. Euro pro Jahr) vom Bund übernommen wird.

Vergleich_Bundeslaender_Jaenner_2016_und_2017