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E-Government: Schulungen für Handy-Signatur

Viele Städte und Gemeinden erkennen mittlerweile das Potential der elektronischen Signatur mit Mobiltelefon. Auch die Zahl der behördlichen und privaten Anwendungen, die auf die Vorteile der Handy-Signatur setzen, nimmt weiter zu. Daher wird es immer wichtiger Bürgerinnen und Bürgern eine Vor-Ort-Aktivierung im Stadt- bzw. Gemeindeamt zu ermöglichen.

Die Aktivierung einer Handy-Signatur ist in wenigen Minuten durchführbar. Dazu ist das persönliche Erscheinen der zu aktivierenden Person („Signator“ genannt) vor Ort bzw. die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Internationales Reisepass, Personalausweis etc.) notwendig. Für die Freischaltung der Handy-Signatur fallen keinerlei Kosten an.

Kostenlose Schulungen zum Registrierungsbefugten

Das Bundeskanzleramt (BKA) hält laufend kostenlose Schulungen zum Registrierungsbefugten zur Freischaltung der Handy-Signatur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Stadt- und Gemeindeverwaltungen ab. Nach absolvierter Schulung kann der neue „Registration Officer“ (RO) in der Gemeindestube, im Stadtamt etc. – meist ist die Registrierungsstelle im Bürgerservice angesiedelt – sofort Handy-Signaturen aktivieren. Alles, was behördenseitig dazu benötigt wird, ist ein PC mit Internetzugang sowie ein Handy, das SMS empfangen kann.

Alle näheren Informationen zum Ablauf der Schulungen finden Sie auf der Homepage von „Digitales Österreich“.

Die Berechtigung Handy-Signaturen zu aktivieren, kann nur erlangen, wer persönlich an der schulung teilnimmt. ©georgejmclittle/Fotolia.com