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Bundesrat stimmt Investitionspaket zu

6.6.2017 – Der Weg für die Anträge auf die 175 Millionen Euro ist frei. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich dem Kommunalinvestitionspaket zu. Ab 1. Juli 2017 können die Anträge eingereicht werden.

Ein wichtiges Projekt der Regierung, das noch vor dem Entschluss zu vorzeitigen Neuwahlen auf den Weg gebracht wurde, ist das kommunale Investitionspaket. Nach dem Nationalrat hat am 1. Juni 2017 nun auch der Bundesrat mehrheitlich dafür gestimmt. Der unselbstständige Entschließungsantrag der Grünen, in dem eine Berücksichtigung von baukulturellen Leitlinien bei der Mittelvergabe eingefordert wird, fand keine Mehrheit. Dem Inkrafttreten am 1. Juli 2017 steht damit nichts mehr im Wege.

175 Millionen Euro für Modernisierung der Infrastruktur

Mit den insgesamt 175 Millionen Euro sollen Gemeindeinvestitionen gefördert werden. Das umfasst beispielsweise Aus- oder Umbauen von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen oder auch Sportstätten sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr und den sozialen Wohnbau und den Ausbau des Breitbands. Hauptsache die Projekte sind neu und erst in der Planungsphase. Erklärtes Ziel ist, die Investitionen auf der kommunalen Ebene anzukurbeln und damit Arbeitsplätze zu schaffen.

Jede Gemeinde erhält einen Beitrag. Wieviel das pro Gemeinde ist, können Sie im Artikel „Was das kommunale Investitionspaket für Gemeinden bringt“ vom 28. März 2017 nachlesen. In diesem Artikel finden Sie in der linken Box eine Liste zum Download. Hier erfahren Sie auch Details zur Förderung.

Direktabwicklung über Buchhaltungsagentur des Bundes

Die Anträge auf Zweckzuschuss sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen und werden dort geprüft. Nicht in Anspruch genommene Beiträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen.

Das Kommunalinvesitionspaket steht dank der Zustimmung des Bundesrats vor der Umsetzung. ©Parlamentsdirektion/Mike Ranz