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Asylquartiere: Wie funktioniert’s in Niederösterreich?

29.6.2015 – In Niederösterreich gibt es dank des Asylgipfels zwischen Gemeindevertretern und Land bereits eine interne Gemeindequote. Maximal zwei Prozent der Bevölkerung sollten Gemeinden Asylwerber aufnehmen. Dabei werden die Bürgermeister als erste Ansprechpartner bereits im Vorhinein über neue Asylquartiere informiert. Eine Praxis, die österreichweit beispielgebend ist. Für Gemeinden oder Bürger, die noch Räume oder kleine Wohnungen zur Verfügung stellen möchten, gibt es nun eine gesammelte Übersicht über die wichtigsten Ansprechpartner und grundlegenden Informationen.

Verwaltungszuständigkeit:

Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen: Mag. Peter Anerinhof

Bei unbegleiteten Minderjährigen: Abteilung Kinder und Jugendhilfe: Mag. Reinfried Gänger

Woher kommen die meisten Asylwerber derzeit?

  1. Syrien
  2. Afganistan
  3. Irak
  4. Pakistan
  5. Somalia

Familienstrukturen

70 bis 80 Prozent der Asylwerber sind Einzelpersonen (meist männlich), der Rest sind Familien. Meist handelt es sich um eher jüngere Flüchtlinge, die es bis nach Österreich schaffen.

Zwei Versorgungsformen

Grundsätzlich wird zwischen zwei Versorgungsformen unterschieden: Der organisierten Unterbringung (75%) und der individuellen Unterbringung (25%). 

Organisierte Unterbringung

Individuelle Unterbringung

  • Betreiber (Diakonie, Caritas, usw) führt für das Land NÖ ein Quartier
  • Vollversorgung/Selbstversorgung
  • Mobile Betreuung
  • Asylwerber mietet Wohnung selbst
  • Monatliche Zahlung der Grundsversorgung
  • Asylwerber muss in die betreuenden Stellen selbst kommen

 

Wo liegt der Unterschied zwischen Voll- und Selbstversorgung in der organisierten Unterbringung?

Vollversorgung

Selbstversorgung

  • Asylwerber erhält volle Versorgung
  • Frühstück, Mittagessen und Abendessen
  • Quartiergeber erhält max. 17-19 Euro pro Tag und Person (abhängig von der Anzahl der von ihm gebotenen Leistungen)
  • Asylwerber erhält 40 Euro Taschengeld monatlich
  • Flüchtlinge kochen selbst
  • Asylwerber erhalten 5,50 Euro pro Tag (kein Taschengeld)
  • Quartiergeber erhält maximal 13,50 Euro pro Tag und Person

 

Welche staatlichen Zuwendungen erhält der Asylwerber bei individueller Unterbringung?

Einzelperson

Familie
  • Miete 120€ (mtl)
  • Verpflegung: 200€ (mtl)
  • Bekleidung: 150€ (jährlich)
  • Schulbedarf: 200€ (jährlich)
  • Miete 240€ (mtl)
  • Verpflegung/Erwachsener: 200€ (mtl)
  • Verpflegung/Minderjähriger: 90€ (mtl)
  • Bekleidung: 150€ (jährlich)
  • Schulbedarf: 200€ (jährlich)

Organisierte Unterkünfte sind von der Caritas oder Diakonie zumindest alle zwei Wochen aufzusuchen, wo sie den Asylwerbern für Beratungs- und Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen. Diese Betreuungsleistung gibt es bei privater Unterbringung nicht. Hier müssen die Asylwerber vielmehr die zentralen Beratungsstellen der Betreuungsorganisationen in St. Pölten und Wr. Neustadt (Diakonie und Caritas) aufsuchen.

Welche Mindestanforderungen für ein Quartier gibt es?

Grundsätzlich gibt es keinen Katalog, was ein Flüchtlingsquartier alles haben muss. Die Quartiere sollten aber pro Person ein Bett, einen Tisch und einen Kleiderschrank oder Kommode, sowie Heizung, Strom und saubere Sanitäranlagen umfassen. Auch verschimmelte oder verschmutzte Quartiere müssen abgelehnt werden. Ein Fernseher gehört zum Beispiel nicht zur Grundausstattung.

In Niederösterreich sollte ein Quartier

  • 9 m2 für eine Person,
  • 15 m2 für zwei Personen und
  • für jede zusätzliche Person 5 m2 umfassen.

Da derzeit aber eine Notsituation ist, beschränkt man sich auf die Bestimmungen der EU-Richtlinie, die besagt, dass es

  • 8 m2 für eine Person
  • und für jede weitere 4 m2 braucht.

Für wieviele Personen sollen Asylquartiere ausgelegt sein?

Grundsätzlich werden derzeit schon Quartiere ab einer Person angenommen, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes.

Wohin soll man sich wenden, wenn man Quartiere anbieten kann?

Sollten Sie Quartiere für die Unterbringung von Asylwerbern anbieten können, schicken Sie bitte ein E-Mail an:

post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at

Von hier aus werden zentral die Quartiere an die Organisationen verteilt. Kommt ein Quartier mit einer Organisation (weil man sich zum Beispiel nicht über die Mietbedingungen einigen konnte) nicht zustande, kümmert sich hier die zentrale Stelle darum, dass es vielleicht mit einer anderen Organisation klappt.

Bitte beschreiben Sie in dem E-Mail das Objekt, das Sie Asylwerbern zur Verfügung stellen wollen, wenn es geht, fügen Sie einen Plan an, und geben Sie die Kontaktdaten des Vermieters/der Vermieterin an. Die zuständige Abteilung des Landes wird anschließend umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Welche Pflichten hat der Quartierbetreiber?

Den Quartierbetreibern obliegen die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben für Unterbringung und Verpflegung und diverse Nebenverpflichtungen (Betreuung, Meldungen usw.) sowie der Sauberkeit, Ordnung und Ruhe in den Quartieren. Insbesondere haben sie auch eine Basisbetreuung der untergebrachten Fremden zu gewährleisten.

Welche Rechte und Pflichten hat der Asylwerber?

Die Asylwerber haben Anspruch auf die vorgesehenen Leistungen der Grundversorgung. In jedem Quartier besteht eine Hausordnung, an die er sich zu halten hat. Gegenüber der  Grundversorgungsbehörde bestehen diverse Meldepflichten und er hat sich insbesondere dem Asylverfahren  zu stellen.

Wie lange bleiben Flüchtlinge durchschnittlich, bis sie Aufenthaltsstatus erlangen?

Bei Syrern gibt es aktuell recht schnelle Entscheidungen, die unter sechs Monate dauern. Die beschleunigten Asylverfahren dauern maximal neun Monate. Bei Beschwerdeverfahren gegen abgelehnte Asylansuchen kann das Asylverfahren auch länger dauern.

Welche Kosten entstehen Gemeinden durch die Grundversorgung?

Die Gemeinden sind in Niederösterreich nicht an den Grundversorgungskosten beteiligt.

Gibt es für minderjährige Flüchtlinge eine Schulpflicht?

Ja, für Asylwerberkinder gibt es eine Schulpflicht. Die Entscheidung über Sprachförderkurse trifft der Landesschulrat auf Antrag der Schule.

Gibt es für minderjährige Flüchtlinge das verpflichtende letzte Kindergartenjahr?

Ja, auch für Kinder, bei denen das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt das verpflichtende Kindergartenjahr. Um sie leichter zu integrieren gibt es vom Land Niederösterreich bezahlte interkulturelle Mitarbeiter/innen. (Kontakt: Marianne Erasimus, Abteilung Kindergärten, Tel: 02742/ 9005-15574)

Wo kann man sich bei  Fragen oder Problemen hinwenden?

Im Falle von Fragen und der notwendigen Lösungen von Problemstellungen im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern steht Ihnen die NÖ Flüchtlingsstelle der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Amt der NÖ Landesregierung  jederzeit zur Verfügung (02742/9005/15672). Leiterin der NÖ Flüchtlingsstelle ist Frau Mag. Doris Schulz.