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April-Vorschüsse und neue Prognose bis 2020

Der Frühling bringt auch einen Blick auf den Finanzausgleich: Stark überhöhte April-Vorschüsse und (noch) gute Aussichten für die Ertragsanteile bis 2020

Anlässlich des Doppelbudgets 2018/2019 und des neuen Bundesfinanzrahmengesetzes 2018 bis 2022 hat das Finanzministerium eine neue Ertragsanteile-Prognose bis 2020 angestellt und auch die aktuellen April-Vorschüsse schauen auf den ersten Blick sehr gut aus.

Einige Steuermaßnahmen bereits in Prognose eingerechnet

 Die aktuell veröffentlichte Prognose des BMF zeichnet für 2018 ein sehr gutes und für 2019 und 2020 ein weiterhin solides Bild der Entwicklung der Gemeindeertragsanteile. Wie die nachstehende Tabelle mit den auch länderweise dargestellten Erwartungen zeigt, in die bereits die bevorstehenden steuerlichen Maßnahmen (Familienbonus, USt-Senkung für Nächtigungen und die Indexierung des Kinderabsetzbetrages) eingerechnet sind, werden diese Vorhaben erst 2019 vollständig schlagend. Darüber hinaus schwächen sich die Konjunkturerwartungen nach dem gerade stattfindenden Höhepunkt im Jahr 2018 (für das ein reales BIP-Wachstum von +3,2% erwartet wird) in den Jahren 2019 und 2020 mit +2,2 Prozent und +1,9 Prozent deutlich ab.

Der prognostizierte Zuwachs der Gemeindeertragsanteile (ohne Wien) soll nach den aktuellen BMF-Schätzungen im Jahr 2018 +5,3 Prozent betragen und 2019 und 2020 auf rund +3,6 Prozent bzw. 3,7 Prozent absinken. Zum Vergleich, der Zuwachs der Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien betrug in den Jahren 2013 bis 2017 4,3%/3,2%/3,4%/1,5%/0,1% gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.

Falls KÖSt-Halbierung kommt, sacken die Ertragsanteile ab

Weitere bereits angekündigte bzw. im Regierungsprogramm verankerte Maßnahmen, wie eine Senkung der Körperschaftsteuer sowie die Abschaffung der „Kalten Progression“ bei der Lohnsteuer, die enorme Auswirkungen auf die Ertragsanteile haben werden, sind in dieser Prognose naturgemäß noch nicht berücksichtigt. Sollte etwa die medial bereits kommunizierte Halbierung der derzeit rund acht Milliarden Euro schweren Körperschaftsteuer kommen, würden den Gemeinden auf einen Schlag rund 500 Millionen Euro oder knapp fünf Prozent ihrer Ertragsanteile abhandenkommen.

All diesen Ausführungen zu den Einnahmen aus dem Finanzausgleich muss jedoch hinzugefügt werden, dass viele (Pflicht)Ausgaben der Gemeinden in weit höherem Ausmaß wachsen werden (so etwa im Pflege oder im Sozialbereich) als die Ertragsanteile in den Jahren 2018 bis 2020.

Aktuelle April-Vorschüsse durch Sondereffekt überhöht

Vor allem bedingt durch viele im Februar aufgrund einer Systemumstellung in der Finanzverwaltung noch nicht abgearbeitete Veranlagungen ist das für die April-Vorschüsse relevante Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer massiv überhöht (das wird sich über die nächsten ein bis zwei Monate wieder ausgleichen). Gemeinsam mit einer sehr guten Entwicklung der Körperschaftsteuer und der Mineralölsteuer führt dies aktuell zu einem Plus der April-2018-Vorschüsse gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 9,6 Prozent für die Gemeinden ohne Wien, bei der Bundeshauptstadt sind es diesmal gar +15,6 Prozent. Damit liegen die Vorschüsse in den ersten vier Jahresmonaten 2018 mit +5,7 Prozent für die Gemeinden ohne Wien derzeit leicht über der oben dargestellten Jahresprognose für 2018.

Redaktion – 26.03.2018